Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll197. Sitzung, 4. Oktober 2017 / Seite 50

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halt von Drittstaatsangehörigen, die sich zu Erwerbszwecken im Bundesgebiet aufhal­ten als Ziel definiert. Mit der vorliegenden Regierungsvorlage samt gesamtändernden Abänderungsantrag sollen zudem auch jene Maßnahmen umgesetzt werden, die im „Arbeitsprogramm der Bundesregierung 2017/2018 für Österreich (Jänner 2017)“ zur Eindämmung der Migration beschlossen wurden. Die Maßnahmen, welche insgesamt zu einer effizienteren Verfahrensführung, einer verstärkten Rückkehrberatung und -vor­be­reitung sowie zu einer Steigerung der Ausreisen unrechtmäßig aufhältiger Fremder führen sollen, umfassen zum einen Auflagen während des Asylverfahrens und zum an­deren Auflagen und Beschränkungen im Falle der Erlassung einer Rückkehrentschei­dung oder einer Anordnung zur Außerlandesbringung nach negativem Abschluss des Asylverfahrens. Diese Änderungen gehen leider zu wenig weit.

In den letzten Jahren wurde das Fremdenrecht (Asylgesetz, Fremdenpolizeigesetz, BFA-Verfahrensgesetz, Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, etc.) jährlich und teil­weise sogar mehrmals in einem Jahr geändert. In den letzten 10 Jahren wurde das Bun­desgesetz über die Gewährung von Asyl (Asylgesetz 2005 - AsylG 2005)14-mal geän­dert, das Bundesgesetz über die Ausübung der Fremdenpolizei, die Ausstellung von Do­kumenten für Fremde und die Erteilung von Einreisetitel (Fremdenpolizeigesetz 2005 - FPG) 17-mal und das Bundesgesetz über die Niederlassung und den Aufenthalt in Ös­terreich (Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz - NAG) 19-mal geändert. Selbst das re­lativ junge Bundesgesetz, mit dem die allgemeinen Bestimmungen über das Verfahren vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl zur Gewährung von internationalem Schutz, Erteilung von Aufenthaltstiteln aus berücksichtigungswürdigen Gründen, Ab­schiebung, Duldung und zur Erlassung von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen sowie zur Ausstellung von österreichischen Dokumenten für Fremde geregelt werden (BFA-Verfahrensgesetz – BFA-VG) wurde in den letzten 5 Jahren 7-mal geändert. Die Les­barkeit und Anwendbarkeit hat durch die diversen Änderungen stark gelitten.

Es sollte endlich eine komplette Neuverhandlung und Neufassung des Fremdenrechts erfolgen. Die Neukodifikation des Fremdenrechts muss klare und konsequente Regeln beinhalten.

Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, eine Neukodifikation des Fremdenrechts um­gehend in Angriff zu nehmen und eine entsprechende Regierungsvorlage vorzulegen.“

*****

 


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Amon zu Wort. – Bitte.

 


11.22.15

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bun­desministerin! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr ge­ehrte Frau Kollegin Belakowitsch-Jenewein! (Abg. Belakowitsch: Nein, nur mehr Bela­kowitsch!) – Frau Kollegin Belakowitsch, ich habe zwei Anmerkungen zu Ihren Aus­führungen.

Erstens: Dieses Fremdenrechtsänderungsgesetz ist alles andere als ein Placebo. Ich werde dann noch auf einzelne Punkte eingehen. Das sind, denke ich, sehr massive Maß­nahmen, die wir auch für notwendig halten, um in dieser sensiblen Frage der gravieren-


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