Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll197. Sitzung, 4. Oktober 2017 / Seite 56

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lehnen und das ist rechtsstaatlich in einer Art und Weise bedenklich, dass Ihnen jeder Jurist erklären könnte, dass das nicht funktioniert. Dass Sie allerdings sowieso schon viele rechtsstaatliche Prinzipien über Bord geworfen haben, kann man heute in vielen österreichischen Tageszeitungen lesen.

Wenn im Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl die erstinstanzliche Asylentschei­dung von Maturanten nach einem dreimonatigen Crashkurs durchgeführt wird, dann wundere ich mich nicht, dass die Verfahren in Österreich so lange dauern und qualita­tiv auch dementsprechend sind, nämlich nicht in Ordnung sind. Was wir bräuchten, um Rechtsstaatlichkeit zu garantieren, ist eine bessere Ausstattung des BFA. Wir müssen schauen, dass wir Verfahren in 180 Tagen durchführen können, so wie es beispiels­weise die Schweiz macht. Dort werden entsprechende Ressourcen in die Hand ge­nommen, damit klar ist, dass diejenigen, die bleiben können, schnell integriert werden können, und diejenigen, die nicht bleiben können, so rasch wie möglich in ihre Her­kunftsländer zurückgebracht werden.

Dazu braucht es natürlich auch Rückführungsübereinkommen, und da sind der Innen­minister und der Außenminister seit einer Ewigkeit säumig. Wir hören zwar immer wie­der, dass wir die Menschen rasch rückführen müssen, passiert ist aber bis dato nichts. Und es gibt diesbezüglich auch keinen Druck auf der Ebene der Europäischen Union. Da könnten Sie endlich einmal Initiativen setzen.

Und natürlich brauchen wir – und da hat Frau Kollegin Belakowitsch wiederum recht, und demzufolge werden wir dem auch zustimmen –, um schnellere Asylverfahren zu garantieren, ein neues Asylrecht, weil bei dieser komplexen Materie in Wirklichkeit nie­mand mehr einen Durchblick haben kann. Da wäre ein weiteres Mal die ÖVP gefordert. Aber was Sie von der ÖVP mit dieser FrÄG-Änderung machen, ist reine Symbolpolitik. (Weiterer Zwischenruf des Abg. Amon.) Ich weiß, das klingt immer gut, aber konkret geändert haben Sie an der Sache noch gar nichts. (Beifall bei den NEOS und bei Ab­geordneten der Grünen.)

11.43


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Lasar. – Bitte.

 


11.43.36

Abgeordneter David Lasar (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Am Beginn meiner Ausführungen einige Wor­te zu Herrn Amon: Ich weiß nicht, waren Sie nicht letztes Mal im Ausschuss, zu dem wir Experten geladen haben, die eindeutig klargelegt haben, dass diese Gesetzesnovellie­rung nichts anderes als ein Flickwerk ist?! Es kennt sich da keiner mehr aus. (Zwi­schenruf des Abg. Amon.)

Es wurden den Beratungen im Ausschuss Richter beigezogen, und einer dieser Rich­ter, nämlich Mag. Thomas Gruber, Richter am Bundesverwaltungsgericht, hat dort Fol­gendes gesagt – ich zitiere –: Hier soll ohne Grund und ohne objektive Notwendigkeit eine weitere Möglichkeit geschaffen werden, Personen unter dem Titel, dass humanitä­re Gründe vorlägen, die Einreise und das Asylverfahren zu ermöglichen. – Erstens.

Zweitens – er hat noch viel mehr gesagt, aber ich werde nur zwei seiner Aussagen hier zitieren – hat er zu diesem Gesetz gesagt: Dieses wichtige Gesetz muss klare und deut­liche Aussagen liefern. Das heißt: Zurück an den Start zu kompletten Neuverhandlun­gen und damit zu einer Neufassung des Fremdenrechts. Und Sie, Herr Amon, wollen uns jetzt erklären, dass das eh alles in Ordnung sei. Sogar Ihr Bundesparteiobmann Kurz äußert sich schon in die Richtung, dass er selbst an diesem Gesetz zweifelt. Das sagt er ja schon im Fernsehen bei all seinen Interviews. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Amon.) Nehmen Sie doch auch einmal ernst, was Ihr Bundesparteiobmann sagt! Sie und Ihr Obmann sagen zu diesem Gesetz zwei verschiedene Dinge, nämlich: Wäh-


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