Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll197. Sitzung, 4. Oktober 2017 / Seite 66

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https://www.wiener-tierschutzverein.org/medien/pdfs/WTV%20-%20MA%2058%20Strafverf%C3%BCgungen%20gegen%20Tierschutzvereine.pdf

https://www.bmgf.gv.at/home/Gesundheit/Tiergesundheit/Tierschutz/Rechtliches_zum_Internethandel_mit_Tieren

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen wird aufgefordert, entsprechende le­gistische Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Tierschutzgesetz, insbesondere der Tierschutzgesetznovelle 2017 einzuleiten, damit seriöse Tierschutzvereinen und Tier­schutzinitiativen weiterhin via Internet das Angebot und die Vermittlung von Tieren vor­nehmen können. Diesbezüglich sollen insbesondere die einschlägigen §§ §§ 8a, 31 Abs 1 und 4 sowie 44 Tierschutzgesetz einer Neufassung im Sinne einer praxistaugli­che Umsetzung im Sinne des Tierwohls abgeändert bzw. gänzlich neu formuliert wer­den.“

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Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Eßl zu Wort. – Bitte.

 


12.03.29

Abgeordneter Franz Leonhard Eßl (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Mei­ne geschätzten Damen und Herren! Wir haben vor wenigen Monaten das Tierschutz­gesetz novelliert. Unter anderem haben wir auch Maßnahmen gegen den illegalen Wel­penhandel gesetzt. Aufgrund eines Vorschlags des Gesundheitsministeriums haben wir auch ein Verkaufsverbot von Tieren auf öffentlich zugänglichen Plätzen formuliert. Bei diesem Verbot wurde festgehalten, dass es auch für Aktivitäten im Internet gilt.

Nun ist die Frage durchaus zulässig, warum wir eine Änderung dieses Gesetzes durch­führen. Wenn man bemerkt, dass ein Gesetz nicht ganz rund ist, dann soll man es ver­bessern. Uns fällt keine Zacke aus der Krone, kein Stein aus der Krone, wenn wir uns das auch eingestehen – und das tun wir heute. Ich trete eigentlich seit jeher dafür ein, dass Gesetze erstens für jeden verständlich und zweitens in der Praxis auch umsetz­bar sein sollen.

Wir haben gesehen, dass wir mit diesem Punkt betreffend Internetverkauf keine prakti­kable Regelung getroffen haben. Das betrifft Menschen, die aus verschiedenen Grün­den einen anderen Platz für ihre Katze, ihren Hund, ihr Tier suchen müssen. Das be­trifft auch Pferdebesitzer, die selbst keine Landwirtschaft bewirtschaften und in Wirk­lichkeit nur die Möglichkeit haben, eben über das Internet einen anderen Besitzer zu suchen. Ich persönlich hätte auch noch einige andere kleinere Wünsche gehabt, die hätten umgesetzt werden können, wofür wir aber derzeit keine Mehrheit finden.

Mir geht es jedenfalls darum, dass es den Tieren gut geht. Mir geht es aber auch da­rum, dass es den Tierhaltern gut geht. Das ist kein Widerspruch. Im Sinne einer ge­samtheitlichen Betrachtung ist das kein Widerspruch, sondern eine Ergänzung, eine wichtige Voraussetzung für das Tierwohl, für einen wirksamen Tierschutz.

Wichtig ist, dass der Tierhalter überzeugt ist, dass das Tierwohl einen hohen Stellen­wert hat, dass das Tierwohl wichtig ist. Tierwohlmaßnahmen greifen dann am besten, wenn diese von Herzen kommen und aus Überzeugung gemacht werden. Deshalb soll­ten wir auch in Zukunft noch mehr auf Motivation und Information setzen.

 


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