Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll197. Sitzung, 4. Oktober 2017 / Seite 65

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Frau Bundesminister, ich darf Ihnen im Namen vieler Tierschutzfreunde, Tierschutzver­einigungen ein Konzept – oder einen Beweis – dafür übergeben, er ist unterstützt von 24 819 Tierschützern und auch von Udo Guggenbichler, Liane Moitzi ... (Der Redner ver­lässt das Rednerpult und übergibt Bundesministerin Rendi-Wagner ein Schriftstück. – Allgemeine Heiterkeit. – Beifall bei der FPÖ.)

 


Präsident Karlheinz Kopf: Herr Abgeordneter, kommen Sie noch einmal an das Red­nerpult zurück? (Abg. Riemer: Natürlich!) – Ich frage nur, damit ich Ihre Rede nicht vor­zeitig für beendet erkläre. (Allgemeine Heiterkeit.)

 


Abgeordneter Josef A. Riemer (fortsetzend): Das war es schon: 24 819!

Es lebe mehr Verständnis für den Tierschutz: Welttierschutztag 2017. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

12.03


Präsident Karlheinz Kopf: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag der Abge­ordneten Riemer, Kolleginnen und Kollegen ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Josef A. Riemer

und weiterer Abgeordneter

betreffend Schutz der kleinen Tierschutzvereine

eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt:

3) Antrag der Abgeordneten Dietmar Keck, Franz Leonhard Eßl, Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den Schutz der Tiere (Tierschutzgesetz - TSchG) geändert wird (2286/A)in der 197. Sit­zung des Nationalrats am 04.10. 2017

Die Tierschutzgesetznovelle 2017 hat bei vielen kleinen Tierschutzvereinen und Tier­schutzinitiativen zu massiver Rechtsunsicherheit im Zusammenhang mit der Weiterver­mittlung von schutzbedürftigen Tieren geführt. Die einschlägigen Regulierungen in den §§ 8a, 31 Abs 1 und 4 Tierschutzgesetz entsprechen nicht einem tatsächlichen Tier­schutz, sondern führen im Gegenteil zur Verhinderung des Tierschutzes. Tierschutzver­eine und Tierschutzinitiativen waren ab dem 1. Juli 2017 unmittelbar mit massivem Be­hördenvorgehen inklusive der Erlassung von Strafbescheiden konfrontiert, wie etwa in der Bundeshauptstadt Wien.

Obwohl Internet-Plattformen, wie „willhaben“ in Zusammenarbeit mit Tierschützern, aber auch der österreichischen Tierärztekammer praxistaugliche Bedingungen und Auflagen im Sinne des Tierwohls formuliert haben, um ein tierschutzkonformes Anbieten und ei­ne entsprechende Vermittlung via Internet sicherzustellen, untersagt dies die aktuelle Gesetzeslage durch die Tierschutzgesetznovelle 2017.

Sichere, transparente und rechtsstaatlich umfassende Regelungen im Sinne des Tier­schutzes und der beteiligten seriösen Tierschutzvereine, die sich in der Praxis bewährt haben, werden somit ausgehebelt und mit Verbot und Strafe belegt. Dies hat in den letzten Wochen und Monaten dazu geführt, dass Tiere vermehrt ausgesetzt wurden und so schweres Leid bis hin zum Tode erfahren haben.

Für die überwiegende Zahl der kleinen Tierschutzvereine und Tierschutzinitiativen kommt auch die gemäß § 44 normierte Übergangsfrist nicht zum Tragen, sondern sie sind aus der Vermittlung ausgeschlossen.

 


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