Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll197. Sitzung, 4. Oktober 2017 / Seite 73

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12.21.52

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Herr Präsident! Geschätzte Damen Bun­desministerinnen! Ich möchte mich beim Kollegen Keck für die Initiative bedanken, hier einen weiteren Verbesserungsschritt zu tun. Die Weitergabe und Vermittlung von Tie­ren durch private Tierschutzvereine ist bei der letzten Novelle ein bisschen unter die Räder geraten. Das ändert aber nichts an der Ursprungsidee, an der wir weiter dran­bleiben müssen, den illegalen Tierhandel via Internet zu unterbinden.

Man muss, glaube ich, anerkennen, dass Tierschutz ein ständiger Prozess, ein Aufein­anderfolgen von Verbesserungsschritten ist. Man tut dem Tierschutz keinen Gefallen, wenn man sich hier einem weiteren Schritt komplett verschließt. Daher begrüße ich, dass wir hier wieder ein Stück weiterkommen.

Ich würde mir wünschen, dass wir bei anderen Gesetzen auch solche kontinuierlichen Verbesserungen erreichen. Wenn heute das Bank-Austria-Gesetz vermutlich aufgeho­ben wird, dann ist das ein Punkt, den man vielleicht in ähnlicher Weise laufend verbes­sern hätte sollen. – Danke. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der SPÖ.)

12.22


Präsident Karlheinz Kopf: Nun hat sich Frau Bundesministerin Dr. Rendi-Wagner zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Bundesministerin.

 


12.23.07

Bundesministerin für Gesundheit und Frauen Dr. Pamela Rendi-Wagner, MSc: Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrte Damen und Herren! Es freut mich persönlich sehr, dass wir genau am Welttierschutztag das Thema Tierschutz auf der Ta­gesordnung des Nationalrates haben.

Sie wissen, wie schon erwähnt wurde, dass im April dieses Jahres das Tierschutzge­setz mit dem Ziel, den Internethandel von Tieren genauer und endlich klar zu regeln, novelliert wurde. Im Vordergrund dabei stand und steht immer das Wohl der Tiere. Das darf man nicht vergessen. Wir erinnern uns, dass es in der Vergangenheit viel zu oft vor­kam, dass vor allem Hundewelpen aus anderen Ländern unter schlechten Haltungsbe­dingungen und Behandlungsbedingungen importiert wurden. Dieses Problem hat sich durch die Möglichkeit des Internethandels in den letzten Jahren wesentlich verschlim­mert, wesentlich verschärft. Das Gesetz in der jetzigen, novellierten Fassung gibt uns endlich die Handhabe, um dieser schlimmen Praktiken besser Herr werden zu können.

In den letzten Wochen und Monaten haben zahlreiche Gespräche stattgefunden. Diese haben gezeigt – das wurde hier in den Redebeiträgen schon angerissen –, dass es ei­nen Nachbesserungsbedarf im novellierten Tierschutzgesetz gibt. Daher bin ich sehr froh darüber, dass wir heute diesen verbesserten Gesetzesvorschlag vor allem fokus­siert auf die Weitergabe von Tieren durch Privatpersonen unter bestimmten Vorausset­zungen hier diskutieren und darüber abstimmen werden.

Warum? – Weil es natürlich in jedem Leben einer Familie vorkommen kann, dass bei Privatpersonen Ereignisse, Akutereignisse, wie eine plötzliche Erkrankung, ein plötzli­cher Todesfall des Tierhalters oder der Tierhalterin oder aber auch das Auftreten von Er­krankungen wie Tierhaarallergien, eintreten. Diese machen es notwendig, innerhalb von kurzer Zeit ein neues Zuhause für die Tiere zu finden. Da bietet das Internet natürlich eine Möglichkeit, das schnell und gut zu bewerkstelligen. Deswegen ist es uns wichtig, das Gesetz dahin gehend nachzuschärfen.

Meiner Ansicht nach ist uns ein sehr guter nächster Schritt hin zu mehr Tierschutz ge­lungen, aber unter der Einhaltung guter und einhaltbarer Vorgaben und Auflagen.

Ich möchte die Gelegenheit auch dazu nutzen, um zu dem heute schon sehr heftig dis­kutierten Thema der Onlinevermittlung durch Vereine, Tierschutzvereine, kleine Tier-


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