Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll197. Sitzung, 4. Oktober 2017 / Seite 72

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kei, in Rumänien, Bulgarien, Kroatien, Spanien und Serbien angeschrieben und Ant­worten erhalten. Ich lese sie jetzt noch vor, auch wenn ich die Zeit überziehe.

Die Antwort aus Ungarn lautet: Als Antwort auf Ihr Schreiben über die Behandlung von streunenden Tieren informiere ich Sie freundlich, dass die Erfassung von streunenden Tieren eine obligatorische Aufgabe der Gemeinden in Ungarn ist. Streunende Tiere ge­hen 15 Tage nach ihrer Erfassung in den Besitz des Staates über. Dank der in den letz­ten Jahren ergriffenen Maßnahmen wie zum Beispiel der Einführung des obligatori­schen Mikrochips für Hunde ist die Anzahl der streunenden Hunde und auch die Rate der gefangenen Hunde von Jahr zu Jahr im Abnehmen. Die überwiegende Mehrheit der besitzlosen Tiere wird wieder an ihre Besitzer zurückgegeben, der Rest bleibt in städti­schen Tierheimen und Obdachen für diese. – Zitatende.

Dieselbe Antwort bekam ich aus der Slowakei: Es sei festgestellt, es gibt keine Tö­tungsstationen.

Da wird Missbrauch betrieben. (Abg. Pirklhuber: Das ist eine Frage von Kontrolle, das wollen wir ja!) Ich sage noch einmal, dass wir mit Tierschutzverbänden reden, gleich im Anschluss sogar mit einem Dachverband, der weit über 100 Vereine vertritt.

Wir sind wirklich daran, Maßnahmen zu setzen, sodass wir die unseriösen Vereine he­rausfiltern können und es den seriösen Vereinen ermöglicht wird, dass sie es machen können – aber nur unter bestimmten Auflagen und Bedingungen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie des Abg. Steinbichler. – Zwischenrufe bei ÖVP und Grünen.)

12.19


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Doppler zu Wort. – Bitte.

 


12.19.51

Abgeordneter Rupert Doppler (ohne Klubzugehörigkeit): Herr Präsident! Frauen Mi­nister! Sehr geehrte Damen und Herren! „Neues Tierschutzgesetz: ‚Einfach zum Wei­nen‘“ – so schrieben einige Medien.

Dieses Gesetz, das jetzt repariert werden soll, hätte, Herr Kollege Keck, sehr wohl das Aus für viele private, gut geführte Tierpflegeeinrichtungen bedeutet. (Abg. Walser: Rich­tig!) Auf dem Papier scheinen die neuen Regelungen tatsächlich zum Schutz der Tiere zu sein: Der teils illegale Welpenhandel soll oder wird – wie bereits angesprochen – ein­gedämmt und die Vierbeiner sollen rund um die Uhr durch geschultes Personal beauf­sichtigt werden. In der Praxis schaut die Welt anders aus. Diese Gesetzesänderung hätte massive negative Auswirkungen auf private und kleine Tierhelferorganisationen. Regelungen im Sinne des Tierschutzes und seriöser Tierschutzvereine, die sich in der Praxis sehr wohl bewährt haben, würden oder werden abgeschafft, ausgehebelt und Tätigkeiten mit Strafen belegt. Die daraus resultierenden Folgen: Tiere wurden ver­mehrt ausgesetzt und kamen zum Teil auch zu Tode. Und das, Herr Kollege, wollen wir alle nicht.

Tierschutz, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist uns allen wichtig. Das steht außer Frage. Ich glaube, dieses Tierleid, Herr Kollege und Herr Präsident Eßl, gehört beseitigt. Deshalb fordere ich auch dich als Präsidenten auf: Schaffen wir endlich die­ses Schächten ab, Herr Kollege, denn das ist Tierleid pur! Du hast es ja gerade an­gesprochen: Die ÖVP will, dass es den Tieren gut geht, aber beim Schächten, liebe Da­men und Herren, geht es den Tieren absolut nicht gut. – Herzlichen Dank. (Beifall der Abg. Barbara Rosenkranz.)

12.21


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Loacker. – Bitte.

 


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