kei, in Rumänien, Bulgarien, Kroatien, Spanien und Serbien angeschrieben und Antworten erhalten. Ich lese sie jetzt noch vor, auch wenn ich die Zeit überziehe.
Die Antwort aus Ungarn lautet: Als Antwort auf Ihr Schreiben über die Behandlung von streunenden Tieren informiere ich Sie freundlich, dass die Erfassung von streunenden Tieren eine obligatorische Aufgabe der Gemeinden in Ungarn ist. Streunende Tiere gehen 15 Tage nach ihrer Erfassung in den Besitz des Staates über. Dank der in den letzten Jahren ergriffenen Maßnahmen wie zum Beispiel der Einführung des obligatorischen Mikrochips für Hunde ist die Anzahl der streunenden Hunde und auch die Rate der gefangenen Hunde von Jahr zu Jahr im Abnehmen. Die überwiegende Mehrheit der besitzlosen Tiere wird wieder an ihre Besitzer zurückgegeben, der Rest bleibt in städtischen Tierheimen und Obdachen für diese. – Zitatende.
Dieselbe Antwort bekam ich aus der Slowakei: Es sei festgestellt, es gibt keine Tötungsstationen.
Da wird Missbrauch betrieben. (Abg. Pirklhuber: Das ist eine Frage von Kontrolle, das wollen wir ja!) Ich sage noch einmal, dass wir mit Tierschutzverbänden reden, gleich im Anschluss sogar mit einem Dachverband, der weit über 100 Vereine vertritt.
Wir sind wirklich daran, Maßnahmen zu setzen, sodass wir die unseriösen Vereine herausfiltern können und es den seriösen Vereinen ermöglicht wird, dass sie es machen können – aber nur unter bestimmten Auflagen und Bedingungen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie des Abg. Steinbichler. – Zwischenrufe bei ÖVP und Grünen.)
12.19
Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Doppler zu Wort. – Bitte.
12.19
Abgeordneter Rupert Doppler (ohne Klubzugehörigkeit): Herr Präsident! Frauen Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! „Neues Tierschutzgesetz: ‚Einfach zum Weinen‘“ – so schrieben einige Medien.
Dieses Gesetz, das jetzt repariert werden soll, hätte, Herr Kollege Keck, sehr wohl das Aus für viele private, gut geführte Tierpflegeeinrichtungen bedeutet. (Abg. Walser: Richtig!) Auf dem Papier scheinen die neuen Regelungen tatsächlich zum Schutz der Tiere zu sein: Der teils illegale Welpenhandel soll oder wird – wie bereits angesprochen – eingedämmt und die Vierbeiner sollen rund um die Uhr durch geschultes Personal beaufsichtigt werden. In der Praxis schaut die Welt anders aus. Diese Gesetzesänderung hätte massive negative Auswirkungen auf private und kleine Tierhelferorganisationen. Regelungen im Sinne des Tierschutzes und seriöser Tierschutzvereine, die sich in der Praxis sehr wohl bewährt haben, würden oder werden abgeschafft, ausgehebelt und Tätigkeiten mit Strafen belegt. Die daraus resultierenden Folgen: Tiere wurden vermehrt ausgesetzt und kamen zum Teil auch zu Tode. Und das, Herr Kollege, wollen wir alle nicht.
Tierschutz, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist uns allen wichtig. Das steht außer Frage. Ich glaube, dieses Tierleid, Herr Kollege und Herr Präsident Eßl, gehört beseitigt. Deshalb fordere ich auch dich als Präsidenten auf: Schaffen wir endlich dieses Schächten ab, Herr Kollege, denn das ist Tierleid pur! Du hast es ja gerade angesprochen: Die ÖVP will, dass es den Tieren gut geht, aber beim Schächten, liebe Damen und Herren, geht es den Tieren absolut nicht gut. – Herzlichen Dank. (Beifall der Abg. Barbara Rosenkranz.)
12.21
Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Loacker. – Bitte.
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