Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll199. Sitzung / Seite 71

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besprochen. Man kann jetzt durchaus über die wissenschaftlichen Erkenntnisse dis­kutieren, aber es hat einen politischen, demokratisch Beschluss hier im Haus gegeben, und der ist nicht zu diskutieren. Dieser Beschluss ist gefällt, und dem muss man sich auch beugen. Eines möchte ich aber schon sagen: Wenn man auf der einen Seite der produzierenden Landwirtschaft die Mittel aus der Hand nimmt, auf der anderen Seite aber beim Handel und beim Markt nicht dafür Vorsorge trifft, dass sie dort auch bestehen kann, dass unser Verbündeter, der Konsument, erkennt, wie verschiedenste Lebensmittel hergestellt und erzeugt worden sind, dann ist das scheinheilig und an Scheinheiligkeit wirklich nicht zu überbieten.

Wir brauchen die Möglichkeit – und auch das CETA-Abkommen gibt uns die Mög­lichkeit in die Hand –, eine entsprechende Kennzeichnung von Lebensmitteln durchzu­setzen. Es ist wichtig, dass der Konsument als Partner der Wirtschaft auch auf die europäischen Unternehmen schauen kann, dann braucht man sich auch nicht vor den Produkten aus der ganzen Welt zu ängstigen und zu fürchten, wenn wir ein bisschen mehr auf die Rahmenbedingungen achten, aber die Gesamtheit im Blick haben.

Nicht nur um die Produktion in unserem Land zu beschränken, wenn das der Wunsch von dem einen oder anderen ist, sondern auch um zu schauen, dass der Markt Kontrolle hat, dafür braucht es diese Abkommen, und ich glaube, es ist wirklich wichtig, darüber zu diskutieren, aber letztendlich geht es um die Verantwortung, alles abzu­wägen und nicht dem reinen Populismus zu verfallen. (Beifall bei der ÖVP.)

12.18


Präsident Karlheinz Kopf: Frau Abgeordnete Holzinger-Vogtenhuber ist die nächste Rednerin. – Bitte.

 


12.18.55

Abgeordnete Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA (ohne Klubzugehörigkeit): Vielen Dank, Herr Präsident! Ich möchte mich meinen VorrednerInnen dahin gehend an­schließen, dass es nicht darum geht, Angst zu erzeugen oder uns zu fürchten, wie Herr Minister Mahrer gesagt hat, sondern es geht darum, dass wir hier ein Volksbegehren vor uns liegen haben, anlässlich dessen sich dankenswerterweise über 560 000 Men­schen Gedanken darüber gemacht haben, wie Österreich und die Europäische Union gemeinsam mit ausländischen Partnern weiterhin Handel betreiben wollen, in welchem Ausmaß, wie ausgestaltet und in welcher Form. Und diese vielen Menschen sind zu dem Entschluss gekommen, dass es da immense Kritikpunkte gibt, die auch vehement geäußert und betont werden müssen und die aufzeigen, was es zu ändern gilt.

Da geht es nicht um Angst, da geht es nicht darum, dass wir uns vor irgendwelchen ausländischen Konzernen fürchten, sondern da geht es darum, akribisch und penibel zu analysieren, was in diesem Abkommen enthalten ist. Und auch wenn Kollege Wittmann in seiner Eingangsrede gemeint hat, es war möglich, durch den Bundes­kanzler viele Punkte hineinzureklamieren, diese Punkte mit einem Begleittext in den Vertrag hineinzubekommen, wie er gesagt hat, dann muss ich hier vehement wider­sprechen, denn der Vertragstext an sich hat sich in keinem Punkt und in keinem Bei­strich verändert. Der Vertragstext liegt in seiner ursprünglicher Form schwarz auf weiß vor. Das heißt, worüber wir hier reden müssen, ist der Grundvertrag, ist der Ver­trag selbst.

Wir reden über Inhalte wie unter anderem auch die Regulierungskompetenz, die wir als österreichischer Staat uns nehmen lassen, wenn wir in Richtung Investitionsschutz gehen, wenn auf einmal Überlegungen im Vordergrund stehen, dass uns dann schluss­endlich eventuell Klagen ins Haus stehen könnten, wenn wir ein Gesetz zum Schutz der Umwelt, der Verbraucherrechte et cetera machen wollen.

 


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