Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll199. Sitzung / Seite 86

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Ich bringe daher folgenden Entschließungsantrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Peter Wittmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend CETA

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, ein endgültiges Inkrafttreten von CETA zu verhindern, so lange das Abkommen Bestimmungen über Sonderklagerechte für Kon­zerne enthält.

Die Bundesregierung soll außerdem sicherstellen, dass Handelsabkommen effektive Maßnahmen gegen Lohn- und Sozialdumping sowie zur Verteidigung unserer hohen Standards enthalten und diese auch tatsächlich durchgesetzt werden können. Außer­dem sind öffentliche Dienstleistungen umfassend von Handelsabkommen auszuneh­men.“

*****

(Abg. Pirklhuber: Hier im Parlament haben wir das beschlossen! Was soll das jetzt?! ... entscheiden soll dieses Parlament!) – Lieber Kollege Pirklhuber, ich schätze dich sehr. (Abg. Pirklhuber: Ja, eh!) Dein stellvertretender Klubobmann hat gerade von Kinkerlitzchen gesprochen. (Abg. Kogler: Nein, ... Nebenschauplätze!) Ich gebe dir die Gelegenheit, diesem Entschließungsantrag zuzustimmen. Das umfasst aber auch, dass die Ratifizierung hier erst vorgelegt werden kann, wenn diese Ziele erfüllt sind. (Abg. Pirklhuber: ... Knebelungsantrag!) Das heißt: keine Sonderklagerechte.

Letzter Punkt: Kollege Mahrer sieht im Internationalen Gerichtshof bereits die Lösung. Ich sage Ihnen meine ehrliche Einschätzung: Wir haben ein funktionierendes Rechts­schutzsystem innerhalb der Europäischen Union, das nennt sich EuGH. Wir haben einen funktionierenden Gerichtshof innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes, der nennt sich EFTA-Gerichtshof. Es kann jedermann, nicht nur ein Konzern, sondern jeder noch so kleine Betrieb und auch jede Privatperson, in seinem Verfahren vor dem nationalen Gericht sagen: Aber diese Frage gehört ausgelegt! (Zwischenruf des Abg. Hübner.) Dann wird es im Vorabentscheidungsverfahren vorgelegt. (Abg. Hübner: Wenn ein Gericht das tut!) Noch einmal: In der letzten Instanz muss vorgelegt werden. Ich darf in diesem Fall ans Herz legen – auch den Juristen unter uns –, den EGV zu lesen. Das Vorabentscheidungsverfahren muss ausgelegt werden. Der wich­tigste Vorteil unseres europäischen Verfahrens ist aber, dass die Entscheidung beim nationalen Gericht bleibt (Abg. Hauser: ... der EuGH entscheidet meistens dagegen!), denn der EuGH gibt nur eine Rechtsauslegung bekannt. Die Entscheidung bleibt beim Gericht, Herr Kollege.

Wiederum: Sie sehen, meine Damen und Herren, die Kenntnislage ist hier nicht sehr gut (Beifall bei der SPÖ), insofern können Sie sich auch nicht auf eine Volks­abstimmung berufen, wie es Kollege Hagen vorher getan hat und hier auch Anträge vorlegen, denn Sie selbst haben sich die Bestimmungen noch gar nicht angeschaut, nicht einmal die unserer eigenen Europäischen Union. (Zwischenruf des Abg. Hauser.) Ich bemerke Ihre Wissenslücken. Herr Kollege, lesen Sie es nach! Unterstützen Sie uns bei unserem Weg: keine Sonderklagerechte! Unterstützen Sie unseren Ent­schließungsantrag, und wir hätten relativ viel gewonnen! (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Hauser.) Es wird sich dann auch Ihr Parteichef leichter tun, diesen Kurs in der Öffentlichkeit zu erklären.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite