Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll199. Sitzung / Seite 87

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In diesem Sinne wünsche ich noch viel Glück für die letzten Stunden im Wahlkampf. Ich bin überzeugt davon, dass unsere sachliche Positionierung, kombiniert mit einer Abwehr jener Dinge, die die Unterstützer des Volksbegehrens nicht wollen, der beste Kurs in Sachen CETA ist. Ich glaube, wir haben viel erreicht, und wir werden auch noch bis zur endgültigen Ratifizierung viel erreichen. Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

13.07


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht somit mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Peter Wittmann, Dr. Christoph Matznetter, Genossinnen und Genossen betreffend CETA

eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Verfassungsausschusses über das Volksbegehren „Gegen TTIP / CETA“ (1781 d.B.) in der 199. Sitzung des Nationalrats

Begründung

Das Handelsabkommen der EU mit Kanada wurde vom Nationalrat intensiv begleitet. Die erste Stellungnahme zum Vertrag beschloss der EU-Unterausschuss bereits 2011. Es folgten mehrere weitere Stellungnahmen sowie Entschließungen. Im September 2016 wurden die Vor- und Nachteile des Abkommens intensiv in einer parlamen­tarischen Enquete mit VertreterInnen der EU-Kommission, Kanadas, ExpertInnen und der Zivilgesellschaft diskutiert. Zuletzt wurde das Volksbegehren „Gegen CETA/TTIP“ sowohl im Plenum des Nationalrates als auch im Verfassungsausschuss unter Beiziehung von ExpertInnen ausführlich behandelt.

Die im Zuge der Beratungen geäußerten Bedenken wurden zum Teil bereits im Rah-men der Unterzeichnung des CETA-Vertrags, insbesondere durch eine verbindliche Zusatzerklärung, gelöst. Eine Reihe weiterer Maßnahmen zur Verbesserung der CETA-Regelungen ist noch ausständig. Dazu zählt insbesondere die Errichtung eines internationalen Handelsgerichts. Klargestellt wurde außerdem, dass die in CETA enthaltenen Sonderklagerechte für Konzerne ohne Zustimmung des österreichischen Nationalrates nicht in Kraft treten können.

So lange die noch offenen Punkte nicht zufriedenstellend erfüllt sind, insbesondere weiterhin großen Konzernen Sonderklagerechte gegen souveräne Staaten eingeräumt werden, muss verhindert werden, dass die entsprechenden Bestimmungen des CETA-Vertrages in Kraft treten können.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, ein endgültiges Inkrafttreten von CETA zu verhindern, so lange das Abkommen Bestimmungen über Sonderklagerechte für Konzerne enthält.

Die Bundesregierung soll außerdem sicherstellen, dass Handelsabkommen effektive Maßnahmen gegen Lohn- und Sozialdumping sowie zur Verteidigung unserer hohen


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