Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll199. Sitzung / Seite 119

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Ich unterbreche die Sitzung, bis der Herr Bundeskanzler im Sitzungssaal anwesend ist.

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(Die Sitzung wird um 14.58 Uhr unterbrochen und um 15 Uhr wieder aufgenom­men.)

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Präsident Ing. Norbert Hofer: Meine Damen und Herren, ich nehme die unter­brochene Sitzung wieder auf und unterbreche die Verhandlungen zu Punkt 2 der Tagesordnung, damit die verlangte Behandlung einer Dringlichen Anfrage gemäß der Geschäftsordnung um 15 Uhr stattfinden kann.

15.00.46Dringliche Anfrage

der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen betreffend „Armut von Kindern und Alleinerzieherinnen bekämpfen – Unterhaltsgarantie umsetzen!“ (14128/J)

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen zur dringlichen Behandlung der schrift­lichen Anfrage 14128/J, die inzwischen allen Abgeordneten zugegangen ist. Es erüb­rigt sich eine Verlesung durch den Schriftführer.

Die Dringliche Anfrage hat folgenden Wortlaut:

Begründung

Kinder und Jugendliche von Alleinerziehenden sind in Österreich mehr als doppelt so oft von Armut oder Ausgrenzung betroffen als andere Kinder. Soziale Teilhabe von Kindern und Jugendlichen wird vielfach über die ökonomische Situation des Eltern­haus­halts bestimmt.

Laut Statistik Austria leben 2016 rund 180.000 Alleinerziehende in Österreich; 90% davon sind Frauen. Gerade fehlende oder geringe Unterhaltsleistungen führen in der Regel zu einer massiven finanziellen Belastung. Eine der Ursachen ist darin zu finden, dass das bestehende Unterhaltsrecht Lücken hat.

Um die Situation von Alleinerziehenden zu verbessern und Kinderarmut zu verhindern wurde nun das Modell der so genannten Unterhaltsgarantie entwickelt. Diese ist als Ergänzungsbetrag zur Familienbeihilfe gestaltet, an den Wohnsitz im Bundesgebiet und an einen gemeinsamen Haushalt mit dem Kind gekoppelt. Dadurch wird sicher­gestellt, dass diejenigen Alleinerziehenden, die das Kind auch tatsächlich betreuen, unterstützt werden. Der Staat soll in Zukunft Unterhalt bis zur Höhe des Regelbedarfs für ein Kind garantieren, wenn kein oder nur geringer Unterhalt, Unterhaltsvorschuss, Halbwaisenpension oder -rente geleistet wird.

Eine weitere längst fällige Maßnahme im Bereich des Unterhaltsrechts ist eine aktuelle Berechnung der monatlichen Kinderkosten, die im Regelbedarf ausgedrückt werden. Eine Neuberechnung ist notwendig, da der derzeitige Regelbedarf auf eine 1964 veröffentlichten Statistik des Statistischen Zentralamts über die Haushaltsausgaben für Kinder zurückgeht und seitdem jährlich an den Verbraucherpreisindex angepasst wird.

 


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