Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll199. Sitzung / Seite 120

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Ebenso zügig ist das Unterhaltsvorschussgesetz sowie das Unterhaltsrecht weiterzu­entwickeln. Bestehende Lücken, etwa bei der Berücksichtigung des Sonderbedarfs, müssen geschlossen werden. Auch der Unterhaltsvorschuss für Kinder soll zukünftig bis zum Ende ihrer Ausbildung gewährt werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Dringliche Anfrage

1. Wie viele Kinder, die in Alleinerziehenden-Haushalten leben, sind armuts- oder ausgrenzungsgefährdet?

2. Wie viele Ein-Eltern-Haushalte gibt es in Österreich?

3. Weshalb sind Alleinerziehende und ihre Kinder oft von Armut betroffen?

4. Warum reicht der Unterhaltsvorschuss nicht aus, um mangelnde Unterhalts­zah­lungen an Alleinerziehende auszugleichen?

5. Welche Eckpunkte soll eine Unterhaltsgarantie beinhalten, damit AlleinerzieherInnen und ihre Kinder abgesichert werden und inwieweit wurde in diesem Zusammenhang der Austausch mit ExpertInnen und Betroffenen gesucht?

6. Was ist der sogenannte „Regelbedarf“ und wie hoch ist er?

7. Wie viele AlleinerzieherInnen würden profitieren, wenn eine solche Unterhalts­ga­rantie umgesetzt werden würde?

8. Im Nationalrat wurden auch von anderen Fraktionen Anträge zu diesem Thema eingebracht. Welche Auswirkungen hätten diese Anträge aus Ihrer Sicht?

9. Weshalb ist eine Anbindung der Unterhaltsgarantie an die Familienbeihilfe sinnvoller als ein Anknüpfungspunkt Mindestsicherung?

10. Das Unterhaltsrecht weist viele Lücken auf. Welche nächsten Schritte sind Ihrer Ansicht nach – abgesehen von der zügigen Umsetzung der Unterhaltsgarantie – am dringendsten notwendig um die Situation der Betroffenen zu verbessern?

11. Gibt oder gab es Überlegungen auf Regierungsebene, das Unterhaltsrecht zu refor­mieren? Wenn ja, welche?

12. Bedarf es einer Neuberechnung der Kinderkosten und wenn ja, warum?

In formeller Hinsicht wird die dringliche Behandlung gemäß § 93 Abs. 2

GOG-NR verlangt.

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Präsident Ing. Norbert Hofer: Ich erteile Frau Abgeordneter Heinisch-Hosek als Fragestellerin zur Begründung der Anfrage gemäß § 93 Abs. 5 der Geschäftsordnung das Wort. Die Rede darf 20 Minuten nicht überschreiten. – Bitte schön, Frau Abge­ordnete.

 


15.01.13

Abgeordnete Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Mitglieder der Bundesregierung! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Besucherin­nen und Besucher! Ich bin froh, dass die nächsten zweieinhalb bis drei Stunden den Frauen, Kindern und einigen Männern, die alleinerziehend sind, in diesem Land gewidmet sind. (Präsidentin Bures übernimmt den Vorsitz.) Die nächsten zweieinhalb


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