Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll199. Sitzung / Seite 137

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alle dafür sind. Ich finde es aber gut, dass man das noch vor der Wahl sieht. Das ist aber nicht der einzige Punkt, ich habe es vorhin schon gesagt: Auch bei der An­gleichung der Rechte von Arbeitern und Angestellten – das steht im Wahlprogramm der ÖVP – wird die ÖVP heute dagegen stimmen.

Es ist bedauerlich, wenn Politiker und Politikerinnen im Fernsehen bei Wahlkampf­duellen etwas versprechen und es dann, fünf Minuten später, nicht einhalten. In dem Fall ist es besonders bedauerlich, weil das auf dem Rücken jener ausgetragen wird, die im Leben eine harte Situation zu meistern haben, nämlich dass sie Kinder und zu wenig Geld für diese Kinder haben, um zumindest Dinge wie Schulausflüge, Skikurse et cetera, zu bezahlen. (Abg. Schwentner: Genau!)

Mich hat es aber aus einem Grund nicht wirklich verwundert – Kollegin Schimanek hat das schon angedeutet –: Wir führen eigentlich seit zehn Jahren einen zähen Kampf um das Thema Mindestunterhalt. Diese Debatte ist ja nicht bei der Puls-4-Diskussion entstanden, wie manchmal der Eindruck erweckt wird, sondern da gibt es eine lange, lange Vorgeschichte.

Ich habe extra für die heutige Debatte diese Vorgeschichte ausheben lassen, um zu zeigen, wie zäh diese Auseinandersetzung ist und wie wenig dann davon zu halten ist, wenn plötzlich ein Spitzenkandidat wie Sebastian Kurz ein Ja-Schild in die Höhe hält.

Die Geschichte beginnt im Justizausschuss vom 22.6.2011. Damals – und darauf hat Kollegin Schimanek verwiesen – haben wir das Problem Mindestunterhalt und Unter­halts­garantie intensiv debattiert, nämlich genau unter der Prämisse, dass der Unterhalt für manche zu wenig ist, um dann mit den Kindern den Alltag bestreiten zu können. Große Übereinkunft: Wir machen eine parlamentarische Enquete, das Thema ist wichtig und rechtlich schwierig! Der zweite Teil stimmt, dazu komme ich später noch; aber es ist wichtig.

Dann ist Folgendes passiert: Am 16.9. haben wir einen Vorschlag vorgelegt. Damals war übrigens – das würdige ich von mir aus, auch wenn er mir nicht nahesteht; Sie erinnern sich sicher – auch noch Kollege Stadler im Parlament, der, aus welchen Motiven auch immer, da durchaus mitgezogen hat. Wollen wir das noch dazusagen ... (Ruf bei der SPÖ: Er war Volksanwalt!) – Ja, ich glaube, aus seiner Erfahrung als Volksanwalt, als der er von vielen AlleinerzieherInnen kontaktiert worden ist.

Es war nicht möglich – und Sie wissen, die Abhaltung einer Enquete braucht nach dem Usus Einstimmigkeit –, es war nicht möglich, diese Einstimmigkeit im Parlament zu bekommen. Die ÖVP hat sich gegen diese Enquete gewehrt. – So, damit ist zum ersten Mal dieses Anliegen auf der Strecke geblieben.

Regierungsübereinkommen 2013: Wieder ist der Mindestunterhalt für Kinder ein Thema. Wir haben 2014 einen neuerlichen Anlauf unternommen. Damals hat nämlich sogar Justizminister Brandstetter – daran kann ich mich erinnern – im Ausschuss gesagt, das wäre eine gute Idee. Wiederum, weil es rechtlich nicht ganz einfach ist, hat er gesagt: Ja, holen wir uns die Experten, setzen wir uns im Parlament zusammen, diskutieren wir das durch! Das Problem – ich komme später noch darauf zurück – sind der Föderalismus und die Kompetenzverteilung auf die Länder. Der Justizminister hat damals gesagt: Ja, machen wir eine Unterhalts-Enquete.

Ich habe mir gedacht: Wenn jetzt Minister Brandstetter seiner eigenen Fraktion empfiehlt, dass wir eine Unterhalts-Enquete machen, müsste das doch der Durchbruch sein. Mitnichten! Es ist wieder nichts weitergegangen.

Jetzt mag durch den Wahlkampf eine gewisse Dynamik hineingekommen sein, aber diese Dynamik ist nur eine scheinbare.

 


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