Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll199. Sitzung / Seite 180

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Da ist natürlich eine Schuldenbremse im Verfassungsrang ganz besonders störend. Da wäre es aber dann wirklich auch ehrlich, dass Sie Ihren Wählern sagen: Wir wollen keine Schuldenbremse, weder einfachgesetzlich noch in der Verfassung!

Die Frage ist nur: Wer soll das bezahlen? Wie schaut es mit dem Budget aus, wenn die Zinsen vom derzeitigen Rekordtief wieder zu steigen beginnen? (Abg. Krainer: Eine Hypo-Bremse wäre gut gewesen!) Was werden unsere Kinder zu diesem bitteren Erbe sagen? – Wurscht, sagt die SPÖ, machen wir noch mehr Schulden! Dieses Verhalten der SPÖ erinnert irgendwie an einen Alkoholiker, der immer mehr Schnaps braucht, um seine Sucht zu befriedigen. (Abg. Krainer: Eine Dobernig-Bremse wäre gut gewe­sen! Eine Haider-Bremse!)

Also: Ein neuer Staatsschuldenrekord, das mag die Zukunftsvision der SPÖ sein. Unsere ist es nicht! Wir Freiheitliche sagen: Endlich runter mit den Schulden, endlich ein ausgeglichenes Budget! Und deswegen muss die Schuldenbremse in den Verfassungsrang. (Beifall bei der FPÖ.)

18.20


Präsident Karlheinz Kopf: Der Ordnung halber halte ich noch fest, dass der von Kollegen Kogler vorhin eingebrachte Entschließungsantrag ordnungsgemäß unterstützt ist und somit mit in Verhandlung steht.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Werner Kogler, Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde betref­fend kein Steuergeld für korrupte Unternehmen

eingebracht im Zuge der Debatte zum Antrag der Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz und das Bundesverfassungsgesetz über Ermächtigungen des Österreichischen Gemeindebundes und des Österreichischen Städtebundes geän­dert werden (2323/A)

Begründung

Der vorliegende Antrag soll nach seiner Begründung einen „effektiven Haushalts­voll­zug“ bewirken und orientiert sich dabei an einer deutschen Regelung. In diesem Zusammenhang gäbe es jedoch andere Gesetze in Deutschland, deren Adaption für Österreich dringender wäre und welche durch die Vermeidung korrupter Umtriebe bei öffentlichen Vergaben tatsächlich bei einer sparsamen Haushaltsführung helfen wür­den: 

Schon bisher sieht das Vergaberecht theoretisch vor, dass Unternehmen mit nachge­wiesenen Korruptionsvergehen (also bei entsprechenden rechtskräftigen Verurteilun­gen) von Vergaben ausgeschlossen werden können1. Gesetze sind dabei eine Sache – die Wirksamkeit von Gesetzen ist etwas anderes. Und empfindliche Geschäfts­ein­bußen infolge von unlauterem Verhalten wirken nur dann nachhaltig abschreckend, wenn sie auch mit hoher Wahrscheinlichkeit eintreten.

Das Problem momentan: öffentliche AuftraggeberInnen sind zwar grundsätzlich ver­pflichtet, Informationen über die Zuverlässigkeit der BieterInnen einzuholen, dürfen aber nicht direkt Verurteilungsdaten abfragen. Stattdessen müssen AuftraggeberInnen vom Bieter-Unternehmen die entsprechenden Nachweise einfordern – und genau da hakt es: Denn bei BieterInnen mit krimineller Energie oder bei überlasteten Auftrag-


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