Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll199. Sitzung / Seite 216

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auf Expertenebene, auf Spitzenebene verhandelt – wir kennen die Veranstaltungen in Bad Ischl, wir kennen die Veranstaltungen in Alpbach.

Fakt ist, wir waren uns im Mai praktisch einig, dass wir bei der Entgeltfortzahlung eine Angleichung vornehmen. Auf einmal war im Mai Funkstille bei der ÖVP, es wurde nicht mehr weiterverhandelt und man hat es auch nicht zu einem Abschluss kommen lassen – obwohl das Inhalte des Regierungsübereinkommens waren.

Was mich so verwundert – vielleicht könnt ihr mich da bitte aufklären –, ist Folgendes: Am 27. August 2017 kommt in Alpbach die Meldung: Arbeiter sind mit Angestellten gleichzustellen; Sebastian Kurz fordert das.

In 22 Pressemeldungen – ich habe alle hier – wurde verkündet: Ja, Sebastian Kurz will Arbeiter und Angestellte gleichstellen.

Vom 28. August bis zu unserem Fristsetzungsantrag am 20. September hat es keine einzige Wortmeldung aus der Wirtschaftskammer gegeben und hat uns kein einziger Unternehmer geschrieben, dass das nicht richtig ist.

Am 20. September stellten wir diesen Fristsetzungsantrag und auf einmal herrscht Unruhe, auf einmal kamen unendlich viele Pressemeldungen aus dem schwarzen Reich der Wirtschaftskammer, auf einmal gab es Pressekonferenzen, auf einmal war diese Idee so böse. Das versteht niemand.

Es versteht niemand, dass ein Arbeiter im 21. Jahrhundert für weniger Zeit Kran­kenentgelt vom Dienstgeber als ein Angestellter bekommt. Das müsst ihr einmal erklären, das versteht niemand! (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Schatz.)

Auch versteht niemand die Argumente, die es bei der Pressekonferenz der Wirtschafts­kammer mit allen Sparten gab. – Ich habe mir das trotzdem angeschaut. Ich habe auch alle Briefe gelesen, dabei waren viele Massenbriefe, bei denen nur der Briefkopf ausgetauscht wurde.

Im Konkreten sagt die Sparte Tourismus: Wir sind nicht gegen Angleichung, aber man solle sich an einen Tisch zusammensetzen. Die Sparte Gewerbe und Handwerk sagt: Bei witterungsabhängigen Branchen wären überlange Kündigungsfristen ein Riesen­problem. Wir brauchen diese Brücke.

Die Wirtschaftskammer selbst sagt: Gebt uns einige Monate Zeit, und wir machen ein gescheites Modell!

Jetzt machen wir es genau so, wie es manche wollten: Wir geben uns bei den Kündi­gungsfristen Zeit bis 2021, damit sich die Branchen darauf vorbereiten können. Wir machen Ausnahmen bei saisonbedingten Branchen. Wir ändern auch die Fristen bis zum Inkrafttreten. – Das heißt, wir haben entsprechend reagiert.

Ich möchte dazu folgenden Abänderungsantrag der Abgeordneten Muchitsch, Kolle­ginnen und Kollegen einbringen – ich erläutere ihn in den Kernpunkten –:

Geändert und ergänzt wird Folgendes: Angleichung bei Entgeltfortzahlung im Krank­heits­fall mit Inkrafttreten ab 1. Juli 2018; Angleichung bei wichtigen persönlichen Dienst­verhinderungsgründen mit Inkrafttreten ab 1. Juli 2018; Kündigungsregelungen: ab 1. Jänner 2021.

Betreffend Saisonbetriebe: In witterungsabhängigen Branchen können im Kollektivver­trag abweichende Regelungen festgelegt werden; Inkrafttreten – wie bei den Kündigungsregelungen –: ab 1. Jänner 2021.

Der letzte Punkt ist die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Dienstgeber, das ist auch bei einvernehmlicher Beendigung aufrecht; Inkrafttreten: ab 1. Juli 2018.

 


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