Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll199. Sitzung / Seite 215

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und Angestellten. Die Unterscheidung basiert insbesondere auf dem Angestellten­gesetz von 1921. Unterschiede bestehen bei Kündigungsfristen, in der Entgeltfort­zahlung, bei den Entlassungs- und Austrittsgründen sowie bei den Belegschafts­orga­nen nach dem Arbeitsverfassungsgesetz.

Die Unterschiede sind großteils überholt. Ziel muss daher eine umfassende gesetzliche Angleichung sein, die den Standort in Österreich stärkt und Beschäftigung fördert. Die Angleichung der materiellen Rechte ist dabei untrennbar mit der Zusammenlegung der getrennten Betriebsräte für Arbeiter und Angestellte verbunden. Gemeinsame Betriebs­räte erweitern den Kreis der vertretenen Arbeitnehmer (in vielen Betrieben gibt es derzeit nur Betriebsräte für Arbeiter) und verringern die Betriebsbürokratie, ohne die Vertretungsmacht von Betriebsräten zu beeinträchtigen.

Hierfür braucht es ein stimmiges Gesamtkonzept, das mit den Vertretern von Arbeit­nehmern und Arbeitgebern unter Bedachtnahme auf unterschiedliche Branchenstruk­turen und die gewachsene Kollektivvertragslandschaft zu entwickeln ist.

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert,

1. dem Nationalrat bis Ende 2018 eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die eine umfas­sende Angleichung der materiellen gesetzlichen Rechte von Arbeitern und Angestellten sowie gemeinsame Betriebsratsstrukturen für beide Gruppen als Regelfall vorsieht;

2. die gesetzlichen Definitionen für Arbeitnehmer im Arbeitsrecht, im Arbeitnehmer­schutzrecht, im Sozial(versicherungs)recht und im Steuerrecht zu evaluieren und einen möglichst einheitlichen und auf die Vertragsfreiheit Bedacht nehmenden Arbeitnehmer­begriff unter Berücksichtigung des Europarechts neu zu entwickeln, um auf dieser Grundlage dann auch das Arbeitsrecht neu zu kodifizieren.

*****

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Muchitsch. – Bitte.

 


19.48.00

Abgeordneter Josef Muchitsch (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, dieser Antrag hat ganz klare Ziele for­muliert und es ist, glaube ich, nicht fair und nicht in Ordnung, wenn man jetzt versucht, bei diesem Tagesordnungspunkt alles andere gleich mitzuerledigen.

Fakt ist, dass Arbeiter und Angestellte jetzt schon die Möglichkeit haben, einen ge­mein­samen Betriebsrat zu wählen, und sie tun es auch schon in vielen Betrieben.

Fakt ist, dass die Arbeitnehmer selbst entscheiden sollen, ob sie getrennte Körper­schaften haben wollen, eine Arbeiterkörperschaft oder eine Angestelltenkörperschaft. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenrufe bei der ÖVP. – Abg. Tamandl: Das ist deiner nicht würdig! – Ruf bei der FPÖ – in Richtung ÖVP –: Warum seid’s denn so nervös? – Abg. Loacker: 1859!)

Aber nun zum Antrag: Geschätzte Sozialpartner in der ÖVP! Ihr wisst ganz genau, der Österreichische Gewerkschaftsbund und die Gewerkschaften fordern schon lange, dass die Rechte von Arbeitern und Angestellten gleichgestellt werden. Jahrelang wurde


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