Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll199. Sitzung / Seite 221

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betriebe gemäß Arbeitsverfassungsgesetz.  Eine Fortführung der Branchenlösung für Saisonbetriebe über den 1.1.2021 ist damit möglich.

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Präsident Ing. Norbert Hofer: Herr Abgeordneter Mag. Loacker gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


19.53.39

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Was Sie zur Bank Austria gesagt haben, stimmt so nicht. Wenn wir dieses Gesetz nicht beschlossen hätten, dann hätte die Bank Austria nicht zu 7 Prozent übertragen, sondern gar nicht. – Das hat der Verfassungsgerichtshof gesagt. Dann wären die italienischen Pensionen bei der italienischen Bank geblieben, jetzt hat sie der öster­reichische Steuerzahler am Hals.

Zu diesem Gesetz: Das Gesetz wird unter einer attraktiven Überschrift verkauft, aber es ist ein Wahlkampfschmäh, eine Wahlkampfüberschrift, die schön klingt: Angleichung Arbeiter und Angestellte.

Die Schaffung eines gemeinsamen Arbeitsnehmerbegriffs bleibt weiterhin aus. Was erhalten bleibt, ist ein Teil der Gewerbeordnung von 1859. Da gelten zum Beispiel weiterhin für Arbeiter die Regelungen für Entlassungen – etwa wenn man mit einer abschreckenden Krankheit behaftet ist. (Zwischenruf bei der SPÖ.)

Das wäre für die Sozialdemokraten keine Hexerei gewesen, auch die Entlassungs­gründe anzugleichen, aber das wollen sie gar nicht. Auf einen gemeinsamen Arbeit­nehmerbegriff legen sie es gar nicht an, weil ihre innere Struktur so verfasst ist – die Arbeitergewerkschaften und die Angestelltengewerkschaften –, sie brauchen die zwei Gruppen, damit sie ihre eigene Struktur nicht antasten müssen.

Bei einem gemeinsamen Arbeitnehmerbegriff hätte man sich auch anschauen müssen, wie man das Pensionsrecht regelt. Was ist der Unterschied zwischen Berufsunfähig­keitspension bei Angestellten und Invaliditätspension bei Arbeitern? Welche Unter­schiede sind gerechtfertigt und welche nicht? – Aber das wollen Sie gar nicht! Sie wollen die getrennten Betriebsräte haben, denn so kann man die Zahl der freigestellten Betriebsräte künstlich in die Höhe schrauben, obwohl das nicht mehr zeitgemäß ist. (Zwischenruf des Abg. Katzian.) Es geht Ihnen nur um den eigenen Vorteil!

Was Sie auch außer Acht lassen: Wenn es einen gemeinsamen Arbeitnehmerbegriff gäbe (Abg. Katzian: Sie kennen sich überhaupt nicht aus!) – Kollege Katzian, sperren Sie einmal die Ohren auf statt den Mund! –, dann hätten wir auch eine gute Werbung für die Lehrlinge. Dann gäbe es nämlich nach dem Ende des Lehrabschlusses nicht den Unterschied zwischen Lehrlingen, die nachher Arbeiter sind, und Absolventen einer höheren Schule, die Angestellte sind, sondern dann gäbe es Arbeitnehmer und alle hätten denselben Status. Da könnten Sie einmal etwas für die Arbeitnehmerschaft machen!

Aber das interessiert Sie gar nicht! Interessiert sind Sie an einem billigen Wahlkampf­schmäh. Sie können mit den NEOS einen gemeinsamen Arbeitnehmerbegriff haben, aber dann voll und ganz mit allen Konsequenzen. Für einen billigen Wahlkampfschmäh sind wir nicht zu haben! (Beifall bei NEOS und ÖVP.)

19.55


Präsident Ing. Norbert Hofer: Frau Abgeordnete Dr. Belakowitsch gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


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