die Weiterführung der Angleichung von atypischen und neuen digitalen Beschäftigungsformen zu verfolgen um das arbeits- und sozialrechtliche Schutzniveau für ArbeitnehmerInnen im Falle von Krankheit, Arbeitslosigkeit und Unterentlohnung zu verbessern,
dies umfasst auch die Vorlage von Gesetzesvorschlägen zur Überführung der arbeitsrechtlichen Bestimmungen der Gewerbeordnung 1859 in das moderne Arbeitsrecht unter Aufrechterhaltung zumindest desselben Schutzniveaus.“
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Präsident Ing. Norbert Hofer: Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Ich bedanke mich auch bei Ihnen für die geleistete Arbeit hier im Hohen Haus und wünsche Ihnen persönlich, aber auch Ihrer Familie für die Zukunft alles Gute.
Zu einer Stellungnahme hat sich Herr Bundesminister Stöger zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Bundesminister.
20.13
Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Alois Stöger, diplômé: Herr Präsident! Hohes Haus! Heute ist ein wirklich guter Tag, da es um die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dieses Landes geht. Ich möchte Ihnen eine Geschichte erzählen. Ich habe 1975, am 1. September, eine Lehre als Maschinenschlosser mit dreieinhalb Jahren Lehrzeit begonnen, und neben mir sind Industriekaufleute und technische Zeichner mit drei Jahren Lehrzeit gestanden. Wir sind gemeinsam ausgebildet worden, aber die Lehrlingsentschädigung war unterschiedlich, die Kündigungsfristen waren unterschiedlich, einfach auf der Tatsache beruhend, welcher Beruf im Lehrvertrag gestanden ist.
1990 hat ein Abgeordneter dieses Hauses, es war der Abgeordnete Rudi Nürnberger, anlässlich des Jubiläums 100 Jahre Metallergewerkschaft gesagt, er möchte das dritte Jahrtausend nicht damit überschreiten, dass es Unterschiede in der Metallbranche zwischen Arbeitern und Angestellten gibt. Er hat 1990 in einem intensiven Dialog mit seiner Branche, mit den Sozialpartnern begonnen, diesen Unterschied in einem Prozess aufzuheben, und es ist gelungen. Die Gewerkschaften haben mitgemacht, die Gewerkschaft Metall als auch die GPA, und sie haben gemeinsam Kollektivverträge mit den Sozialpartnern abgeschlossen, beginnend in der Energiewirtschaft, im Metallbereich und in der Elektroindustrie. Es ist gelungen, die Angleichung, so wie sie im Kollektivvertrag möglich war, umzusetzen. Das war 1990.
Und ich verstehe es wirklich nicht, wenn man sagt, dass, wenn man heute eine Anpassung vornimmt und wenn man heute die Gleichstellung im Parlament beschließt, das überfordernd ist, dass sich die Unternehmen nicht darauf einstellen konnten. – Das ist seit 1990, jedenfalls in der Wirtschaftskammer, bei den Arbeitgebern ein Thema. Die Metallbranche ist nicht untergegangen, die Elektrobranche ist nicht untergegangen, und man hat gute Entwicklungen setzen können.
Ich kann mich, als ich Sozialminister geworden bin, auch an die Auseinandersetzungen zu diesem Thema erinnern; und wenn wir heute die Entgeltfortzahlung anpassen, wenn wir heute hier eine Gleichstellung vornehmen, wenn wir auch die Kündigungsfristen anpassen und wenn auch in Abänderungsanträgen auf durchaus berechtigte Interessen einer Branche Rücksicht genommen wird, dann ist es doch hoch an der Zeit, das umzusetzen. Da brauchen wir nicht davor Angst haben, dass man damit die Sozialpartnerschaft, die ich sehr schätze und die Österreich Gutes getan hat, gleich über Bord wirft. (Beifall bei der SPÖ.)
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