Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll199. Sitzung / Seite 241

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Noch einmal: Die Angleichung von Arbeitern und Angestellten steht für die ÖVP außer Streit, überhaupt keine Frage, und es steht außer Streit, dass auch die Heimkosten für die Lehrlinge übernommen werden sollen, aber in einer Form, dass wir ein fertiges Gesetz machen und nicht so eine Husch-Pfusch-Aktion. (Beifall bei der ÖVP.)

Eines sage ich noch einmal: Der Topf, aus dem das finanziert wird, ist nicht die öffentliche Hand, sondern der Beitrag der Unternehmer. Das ist zuerst zu regeln, und es soll nicht sein, dass wieder der Unternehmer zahlen muss. Da hätten wir jetzt schon die Möglichkeit, wenn Sie Ihren Pflichten nachkommen würden, Herr Minister, und – so wie es im Gesetz steht – aufgrund dieses Überschusses, den wir dort haben, die Beiträge senken würden. Dann hätten wir diese Lohnnebenkostensenkung auf der einen Seite, die wir alle schon verlangen, und würden sie nicht auf der anderen Seite über drei Umwege wieder verschenken. Das ist Wahlshow. (Beifall bei der ÖVP.)

20.55


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Hechtl. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


20.55.41

Abgeordneter Johann Hechtl (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Ge­schätz­tes Hohes Haus! Vielleicht ganz kurz eine Replik zum Vorredner, Kollegen Obernosterer: Wenn man ein bisschen zurückblickt, so muss man ehrlicherweise feststellen und auch eingestehen, dass dieser Insolvenzbeitrag von 0,5 Prozent auf, Stand heute, 0,35 Pro­zent gesenkt worden ist. Das nur zur Richtigkeit, damit nicht im Raum steht, es wurde vom Sozialminister nichts entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen getan. (Zwischenrufe der Abgeordneten Obernosterer und Winzig.) – Gott sei Dank! Es gab schon einmal Zeiten, in denen der Insolvenzfonds durch massive Insolvenzen nicht so voll war.

Nun komme ich zum Tagesordnungspunkt 7, bei dem es eigentlich um die Änderung des Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetzes geht. Der Herr Bundesminister hat es schon angeführt: Es ist heute ein großer Tag, ein großer Tag für die duale Berufsausbildung, im Speziellen für die Lehrlinge, weil es ja in der Praxis und aufgrund mancher fehlen­der Kollektivverträge per Gesetz so war, dass einem Lehrling, der in die Berufsschule gegangen ist oder dorthin einberufen wurde und das Internat besuchen musste, diese Internatskosten vom Dienstgeber von der Lehrlingsentschädigung abgezogen wurden.

Das hat für den Lehrling bedeutet, dass er von den zwölf monatlichen Lehrlingsent­schädigungen eigentlich nur zehn monatliche Lehrlingsentschädigungen ausgeben konnte. Mit dieser gesetzlichen Maßnahme wird das nunmehr berichtigt, und der Lehrling erhält zwölfmal seine Lehrlingsentschädigung und kann diese auch ausgeben.

Und es werden – und das ist mir auch ganz wichtig, zu sagen – keine Lohnneben­kosten damit einhergehen, weil die Unternehmen, die diesen Internatskostenbeitrag nunmehr bezahlen, diesen über die Lehrlingsstelle der jeweiligen Wirtschaftskammer beantragen können, und der Insolvenzfonds wird diese Internatskosten dem Unterneh­men dann refundieren.

Geschätzte Damen und Herren! Die Berufsausbildung ist ein wichtiger Punkt, der garantiert, dass wir im internationalen Wettbewerb mit Facharbeitern gut aufgestellt sind. Im Plan A sind auch schon wichtige Punkte unter dem Titel Lehrlingspaket ange­führt worden, worin Maßnahmen für die Lehrlingsausbildung festgelegt wurden. Ich denke da an die Übernahme der Kosten für den Vorbereitungskurs für die Lehrab­schlussprüfung, ich denke da an die Ausbildungspraktika für Lehrlinge, die im Ausland auch ein Praktikum absolvieren.

 


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