Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll199. Sitzung / Seite 244

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

körperschaften und der Gemeindeverbände sollen daher auch nicht im Wege der Lehrlingsstellen aus Mitteln des Insolvenz-Entgelt-Fonds ersetzt werden.

Die betriebliche Lehrstellenförderung wird aus Mitteln des Insolvenz-Entgeltfonds finanziert. Dieser weist eine ausreichende Deckung für die Dotierung der neuen Förderung auf. Da die Mittel des Insolvenz-Entgeltfonds aus Beiträgen der Arbeitgeber finanziert werden, soll als Ausgleich die bestehende, gleichfalls von Arbeitgebern finanzierte Auflösungsabgabe (§ 2b AMPFG) entfallen.

*****

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Sehr geehrter Herr Abgeordneter, ich darf mich auch bei Ihnen sehr herzlich für die geleistete Arbeit hier im Hohen Haus bedanken und wünsche Ihnen persönlich, aber auch Ihrer Familie alles Gute für eine positive gemeinsame Zukunft. – Alles Gute.

Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Schellhorn. – Bitte.

 


21.02.38

Abgeordneter Josef Schellhorn (NEOS): Herr Präsident! Geschätzter Herr Minister! Ja, wir stimmen zu, dass den Lehrlingen keine Kosten für ihre Unterkunft entstehen sollen. Wir sind aber völlig dagegen, dass das aus dem Insolvenz-Entgelt-Fonds gespeist wird. Im Gegenteil, wir würden sogar sagen, dass man, wenn dieser zu hoch ist, die Lohnnebenkosten senken muss. Dieser Ansatz ist aber nur symptomatisch, denn in Wirklichkeit ist es doch so, dass wir die Lehrlinge, die Fachkräfte, bis hin zur Ausbildung schon von vornherein diskriminieren.

Wenn ich meinen Bezirk Pongau anschaue: Wenn es dort 300 offene Lehrstellen und nur 30 Lehrstellensuchende gibt, dann besteht generell ein Problem mit der Attrak­tivität. Während wir dem Rechtsanwalt die Ausbildung bis zum Büro zahlen, besteht bei der Fachkraft und beim Meister eine Diskriminierung, der entgegengesteuert werden muss, und das schafft man nicht mit einem Ersetzen der Kosten für die Lehr­lings­unterkunft, also sozusagen mit diesem monetären Betrag. (Abg. Walter Rosenkranz: Sie meinen, dem Studenten bis zum Abschluss des Jus-Studiums!) – Ja, Herr Rosen­kranz, ich weiß, Sie haben eine mordsgroße Freude mit mir; ich weiß, ich mit Ihnen auch, Herr Rosenkranz. (Abg. Walter Rosenkranz: Ich messe Sie nur an Ihrem hohen Anspruch!) – Lassen Sie aber auch einmal die anderen reden!

Ich glaube, dass es in dieser Hinsicht ein Konzept braucht. Bildungspolitik ist Beschäfti­gungspolitik. Wenn wir uns in dieser Hinsicht einmal Gedanken darüber machen, wann sich Jugendliche entscheiden, ob sie die Matura oder eine Fachkraftausbildung oder eine höhere technische Ausbildung machen, dann werden wir feststellen, dass das viel später als vor 20 Jahren ist. Da müssen wir Anreize schaffen und auch darüber nachdenken, ob dieser Bildungsweg nach dem theresianischen Muster – das heißt, bis zum 18. Lebensjahr in die Schule zu gehen oder mit dem 15. aufzuhören  der richtige Weg ist. Wie wir wissen, wechseln die 17-Jährigen heute viel öfter die Lehre als noch vor 20 Jahren. Mit 15 wussten sie damals schon, was zu tun ist. (Präsidentin Bures übernimmt den Vorsitz.)

Wir brauchen also eine ganz andere Politik, um die Fachkräfte der Zukunft zu bekom­men. Am Beispiel Bischofshofen, am Beispiel Pongau merkt man: In drei Jahren werden wir dort 270 Fachkräfte zu wenig haben. Das kann man nicht wettmachen, indem man Ihnen die Unterkunft bezahlt, sondern man muss da generell einen ande-


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite