Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll199. Sitzung / Seite 301

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Das ist leider nicht überall. Es gibt viele, viele Ortschaften, wo die Banken zugesperrt haben, und dort steht jetzt ein Automat der Firma Euronet. Da kann ich nicht wählen, und diese Menschen, die dann oft kleine Beträge abheben und öfters abheben, müssen dann jedes Mal 2 € zahlen. Und das wollen wir nicht. Das wollen wir nicht. (Abg. Rädler: Irgendwer muss es zahlen!) – Der Vorschlag kommt ja jetzt!

Hören Sie gut zu, das steht im Antrag drinnen! Sie hätten es nur nachzulesen brauchen, dann hätten Sie es schon gewusst. Wir wollen, dass mit den Kontopaket­kosten alle Kosten gedeckt sind. Wir wollen haben, dass es zu keinen zusätzlichen Gebühren kommt, denn wir hatten ja auch schon diese Variante. Was hat die BAWAG gemacht? – Die hat die alten Verträge alle aufgekündigt und hat den Leuten im Kleingedruckten der neuen Verträge diese Beträge ganz einfach wieder reingerechnet. (Abg. Rädler: Eure BAWAG!) Das wollen wir so nicht haben.

Wir wollen daher auch kein reines Verbot, weil uns klar ist, dass dieses reine Verbot nicht funktioniert, sondern es soll ein Tarifwahlmodell geben, bei dem es mehrere Varianten gibt, das aber nicht vom Einzelnen ausverhandelt gehört, sondern von den Banken. Ich bin nämlich davon überzeugt, dass die Banken als Verhandlungspartner ein wesentlich schwereres Gewicht haben als der einzelne Bankkunde, so wie Sie oder ich.

Wir wollen auch, dass der Kunde bei der Verrechnung von Bankomatgebühren durch Drittanbieter einen Befreiungsanspruch gegenüber der eigenen Bank hat.

Diesbezüglich darf ich einen Abänderungsantrag gemäß § 53 Abs. 3 GOG einbringen:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Angela Lueger, Kolleginnen und Kollegen

zu Antrag 2284/A betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Verbraucherzah­lungs­kontogesetz geändert wird:

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

„Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

Ziffer 4 lautet:

4. Dem § 36 wird folgender Abs. 4 angefügt:

„(4) Die §§ 4 Abs. 2 und 4a in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XX/2017 und die Änderung im Inhaltsverzeichnis treten mit 13. Jänner 2018 in Kraft.“

Begründung

Dient einer Korrektur, unter Ziffer 4 muss die Absatzbezeichnung (4) statt (3) lauten.“

*****

Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

23.54


Präsident Karlheinz Kopf: Dieser Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

 


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