Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll199. Sitzung / Seite 302

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Abänderungsantrag

§ 53 Abs 3 GOG-NR

der Abgeordneten Angela Lueger, Kolleginnen und Kollegen

zu Antrag 2284/A betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Verbraucherzahlungs­kontogesetz geändert wird:

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

Ziffer 4 lautet:

4. Dem § 36 wird folgender Abs. 4 angefügt:

„(4) Die §§ 4 Abs. 2 und 4a in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XX/2017 und die Änderung im Inhaltsverzeichnis treten mit 13. Jänner 2018 in Kraft.“

Begründung

Dient einer Korrektur, unter Ziffer 4 muss die Absatzbezeichnung (4) statt (3) lauten.

*****

 


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dipl.-Ing.  Doppelbauer. – Bitte.

 


23.54.43

Abgeordnete Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer (NEOS): Werter Herr Präsident! Werte Herren Bundesminister! Kolleginnen und Kollegen! Worum geht es in diesem Antrag, der sich auf den ersten Blick ja gar nicht so schlecht liest? – Es geht darum, dass die Banken zwar nicht grundsätzlich verpflichtet werden, dass das Geldabheben gratis ist, aber es ist so, dass die SPÖ hier einen Antrag stellt, wonach ein Alternativangebot mit einer Pauschale gestellt werden soll, mit dem alle Bankomatfunktionen abgegolten werden. In einem zweiten Punkt sollen die Banken verpflichtet werden, wenn ein fremder Anbieter, also ein Drittanbieter, für das Abheben von Geld Gebühren verlangt, diese Kosten zu tragen. Das sind circa 2 € pro Behebung, das haben wir schon gehört.

Was bedeutet das? – Die SPÖ will hier offensichtlich mit der Unterstützung der Grünen und auch mit den Freiheitlichen privaten Unternehmen, nämlich Banken, vorschreiben, wie sie ihre Dienstleistungen zu verkaufen haben und sie auch noch dazu bringen, Kosten von privaten Drittanbietern zu übernehmen.

Die österreichische Politik glaubt also, dass sie in einen funktionierenden Markt ein­greifen muss, weil sie es besser kann oder besser weiß. Doch in Wirklichkeit ist dieser Eingriff nicht notwendig, denn wenn sich eine Bank dazu entschließt, eine solche Gebühr einzuheben, dann gibt es in Österreich einen Markt; das heißt, dass der Kunde sich durchaus auch entscheiden kann, dass er das Institut wechselt und irgendwo hingeht, wo es halt keine Gebühren beziehungsweise eine bessere Leistung gibt. (Abg. Weninger: Wir wissen eh, dass die NEOS gegen das Bargeld sind!) Wir haben in Österreich das Grundprinzip der Marktwirtschaft, und niemand kann sagen, dass es in Österreich nur eine Bank geben würde und der Kunde gezwungen ist, bei dieser einen Bank zu bleiben.

Wenn man schon davon ausgeht – und ich glaube, das schwingt hier ein bisschen mit –, dass sich die Banken da sozusagen absprechen und alle gleichzeitig Gebühren


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