Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll199. Sitzung / Seite 319

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde

betreffend leistbares Wohnen für alle

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 2299/A der Abgeordneten Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gebührengesetz 1957, BGBl. Nr. 267/1957, geändert wird (1780 d.B.)

Begründung

Mit dem vorliegenden Gesetzesantrag soll die Mietvertragsgebühr bei Verträgen über die Miete von Wohnräumen abgeschafft werden. Da diese Gebühr derzeit meist ver­traglich auf die Mieter überwälzt wird, soll dadurch die Kostenbelastung für Wohnungs­suchende gesenkt werden.

Neben diesem kleinen Schritt in die richtige Richtung wären für die Sicherstellung leistbaren Wohnraums für alle jedoch noch viel weitgehendere Maßnahmen notwendig. Wohnen ist ein menschliches Grundbedürfnis. Viele Menschen waren jedoch in den vergangenen Jahren von einem rasanten Anstieg der Wohnkosten betroffen.

Die Mietkosten (Bruttomiete) sind von 2008 bis 2014 um 22% gestiegen, während die Löhne im selben Zeitraum lediglich um 13% gestiegen sind. Die Erhöhung der Brutto­mieten wird vom Hauptmietzins getrieben, nicht von den Betriebskosten. Die Betriebs­kosten sind zwischen 2008 und 2014 um 13 Prozent gestiegen und damit im Rahmen der allgemeinen Teuerung. Die Hauptmietzinse im Bestand, also die Vermieterein­nahmen, legten hingegen um 25 Prozent zu. Hauptpreistreiber ist das private Segment: Dort war ein Anstieg von 33 Prozent zu verzeichnen - das Zweieinhalbfache relativ zur Lohn- und Inflationsentwicklung. Die Preissteigerungen kommen dadurch zustande, dass anlässlich von Neuvermietungen der neuerliche Mietzins entsprechend erhöht festgesetzt wird.

Erst vor kurzem (14.2.2017) wurde der neue Zahlenspiegel der Statistik Austria veröffentlicht. Demnach sind die Mieten im Jahr 2016 um 3,1 Prozent gestiegen. Die durchschnittliche Inflation betrug demgegenüber 0,9 Prozent. Die Gehaltsentwicklung (brutto) war bei ArbeiterInnen bis 2015 (für 2016 liegen noch keine Daten vor) seit dem Jahr 2000 unter der Inflationsrate, bei Angestellten etwa parallel zur Inflationsrate.

Richtwertmieten und angemessene Mieten haben sich bei den Neuvermietungen prak­tisch immer mehr freien Marktpreisen angenähert. Die Mietzinsbildung ist intrans­parent. Der tatsächlich verlangte Mietzins liegt daher oft weit über dem gesetz­lich erlaubten Rahmen. Die Mietzinsüberprüfung funktioniert in der Praxis nicht. Dazu kommt, dass immer weniger Wohnungen überhaupt noch unter das Mietrechtsgesetz fallen. Nur Gebäude, die vor 1953 errichtet wurden und gefördert errichtete Gebäude, fallen unter den Vollanwendungsbereich des MRG. Auf "neuere", privat errichtete Gebäude sind die Mietzinsbestimmungen des MRG nicht mehr anwendbar. Die Schutzfunktion des Mietrechts greift daher immer weniger.

In der Finanzkrise wurde verstärkt in Immobilen investiert. In den letzten 5 Jahren sind die Immobilienpreise um 40% gestiegen. Diese Anleger wollen aber auch etwas verdienen. Das hat zu einer höheren Renditenerwartung geführt, was zusätzlich den Druck auf Mieten erhöht. Früher haben Investitionen in Immobilien als inflationssichere Anlagen gegolten. Eine darüber hinausgehende Renditeerwartung war in der Regel daran nicht geknüpft.

 


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