Unvereinbarkeitsausschuss (1/A-UV XXVI. GP) von 09.11.2017 bis 22.10.2019

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Der Unvereinbarkeitsausschuss berät über die gemäß dem Unvereinbarkeits- und Transparenz-Gesetz von ihm zu behandelnden Meldungen von Abgeordneten zum Nationalrat, Regierungsmitgliedern und StaatssekretärInnen. Regierungsmitglieder und StaatssekretärInnen müssen Eigentums- bzw. Anteilsrechte an Unternehmen melden, da ab einer bestimmten Beteiligungshöhe das Unternehmen von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen ist. Abgeordnete haben leitende Stellungen in AGs, GmbHs, Stiftungen und Sparkassen zu melden. Im öffentlichen Dienst tätige Abgeordnete müssen ihren genauen Tätigkeitsbereich melden, da eine objektive und unbeeinflusste Amtsführung gewährleistet sein muss. Der Ausschuss entscheidet jeweils über die Vereinbarkeit mit dem Mandat. Wird einem Beschluss des Ausschusses nicht Folge geleistet, kann dieser beim Verfassungsgerichthof einen Antrag auf Verlust des Amtes/Mandats stellen.