Inhalt
Ausweitung der Pflanzenpasspflicht für sämtliche B2B Handelsströme
Verschärfung der Einfuhrkontrollen
Harmonisierte Monitoring- und bei festgestelltem Befall AusmerzverpflichtungenHauptgesichtspunkte des Entwurfs
Die Pflanzengesundheit ist für die Pflanzenerzeugung, für Wälder, natürliche Flächen wie auch Kulturflächen, für Ökosysteme und die biologische Vielfalt von großer Bedeutung. Aufgrund des globalisierten Handels sowie des Klimawandels besteht in immer höherem Ausmaß die Gefahr, dass gefährliche Pflanzenschädlinge eingeführt und weiter verbreitet werden.
Daher sollen mit der Verordnung (EU) 2016/2031 entsprechende Regelungen hinsichtlich der Einfuhr aus Drittländern sowie hinsichtlich der Verhinderung der Ausbreitung von Pflanzenschädlingen im Gemeinsamen Markt vorgesehen werden. Entsprechende Maßnahmen sind auch für den Fall vorgesehen, dass sich Pflanzenschädlinge bereits in einem bestimmten Gebiet ausgebreitet haben.
Mit der Verordnung (EU) 2017/625 wird ein einheitlicher Rechtsrahmen für amtliche Kontrollen in den genannten Bereichen geschaffen, wie er bisher nur im Bereich der Lebens- und Futtermittelkontrolle in einem gewissen Ausmaß bestanden hat. Das in den einzelnen Rechtsvorschriften festgelegte hohe Schutzniveau für die Gesundheit von Menschen, Tieren und Pflanzen soll durch ein einheitliches und effizientes Kontrollsystem sichergestellt werden.