Ministerialentwurf Gesetz
Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz sowie das Notarversicherungsgesetz 1972 geändert werden (Datenschutz-Anpassungsgesetz – Sozialversicherung)
Kurzinformation
Ziel
- Rechtssicherheit bei der Vollziehung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen
Inhalt
- Vornahme terminologischer Anpassungen an die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung
Hauptgesichtspunkte des Entwurfs
Am 27. April 2016 wurde die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) beschlossen. Die DSGVO ist am 25. Mai 2016 in Kraft getreten und tritt am 25. Mai 2018 in Geltung.
Die DSGVO ist unmittelbar wirksam; eine dennoch notwendige Durchführung dieser Verordnung erfolgte mit dem Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018, das mit 25. Mai 2018 in Kraft tritt.
Mit dem vorliegenden Entwurf sollen die Sozialversicherungsgesetze an die ab 25. Mai 2018 auf Grund der Datenschutz-Grundverordnung geltenden datenschutzrechtlichen Begrifflichkeiten angepasst werden.