Ministerialentwurf Staatsvertrag
Ministerialentwurf betreffend Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Elementarpädagogik für die Kindergartenjahre 2018/19 bis 2021/22
Kurzinformation
Ziele
- Die Stärkung elementarer Bildungseinrichtungen in ihrer Rolle als erste Bildungsinstitution im Leben eines Kindes
- Die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf und damit verbunden die Gleichstellung der Geschlechter
- Bereitstellung eines bedarfsgerechten ganzjährigen, ganztägigen Betreuungsangebots für Kinder bis zum Schuleintritt, das zumindest den Barcelona-Zielen (Betreuungsquote 33 Prozent für unter Dreijährige und mind. 90 Prozent für Drei- bis Sechsjährige) entspricht sowie mit einer Vollzeitbeschäftigung der Eltern zu vereinbaren ist
- Verbesserung der Bildungschancen von Kindern unabhängig von ihrer sozioökonomischen Herkunft durch vorschulische Förderung
- Verstärkte frühe sprachliche Förderung in geeigneten elementaren Bildungseinrichtungen
Inhalt
- Ausbau des Kinderbildungsangebots und des Kinderbildungsbetreuungsangebots für die unter Dreijährigen
- Beibehaltung der derzeit bestehenden einjährigen Besuchspflicht im letzten Jahr vor Beginn der Schulzeit
- Weiterentwicklung einer österreichweiten einheitlichen Qualifikation der Tagesmütter/Tagesväter
- Verbesserung der Betreuungsqualität in elementaren Kinderbildungseinrichtungen und Kinderbildungsbetreuungseinrichtungen
- Intensivierung der frühen sprachlichen Förderung
- Qualitative Weiterentwicklung und Vereinheitlichung der Qualifikation der Fachkräfte
Hauptgesichtspunkte des Entwurfs
Das Ziel der Sprachförderung in elementaren Bildungseinrichtungen ist es, dass Kinder bereits bei Schuleintritt jene Sprachkompetenzen aufweisen, die sie brauchen, um dem Unterricht folgen zu können. Da 96 Prozent der Vierjährigen bereits eine elementare Bildungseinrichtung besuchen, soll eine intensive Sprachförderung bereits in diesem Alter beginnen. Damit soll den Kindern ein besserer Start in ihr Schulleben ermöglicht werden. Der Erfolg dieser Maßnahme soll etwa durch die Erhebung der Wirkungskennzahl und im weiteren Verlauf durch eine Reduktion der Anzahl der außerordentlichen Schülerinnen/Schüler sichtbar werden.Die Vereinbarung soll von dem Bestreben getragen sein, österreichweit möglichst einheitliche Standards in der Qualität und Quantität der Betreuungsangebote sicherzustellen, sowohl hinsichtlich der Qualifikation des Personals, der Instrumente der Sprachstandsfeststellung als auch der österreichweit einheitlichen pädagogischen Grundlagendokumente.
Die Kinderbildung und Kinderbetreuung der unter Dreijährigen soll quantitativ mit dem Ziel ausgebaut werden, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern.
Redaktion: HELP.gv.at
Stand: 20.09.2018