Führerscheingesetz, Änderung (19. FSG-Novelle) (99/ME)

Ministerialentwurf Gesetz

Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Führerscheingesetz geändert wird (19. FSG-Novelle)

Kurzinformation

Ziel

  • Schummelaktivitäten bei der Theorieprüfung sowie das Befahren der Rettungsgasse sollen abgestellt werden.

Inhalt

  • Stärkere Sanktionen für beide Delikte:
Es soll eine einjährige Sperrfrist für einen Folgeantritt für Kandidatinnen/Kandidaten festgelegt werden, die unerlaubte technische Hilfsmittel verwendet haben und deren Prüfung daher nicht gewertet werden konnte. Das Befahren der Rettungsgasse soll als Vormerkdelikt normiert werden.

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Mit der 19. FSG-Novelle soll das in jüngster Zeit im Zunehmen begriffene Schummeln bei der theoretischen Fahrprüfung stärker sanktioniert werden, indem eine Sperrfrist für einen Wiederantritt normiert werden soll. Weiters soll das Befahren der Rettungsgasse als Vormerkdelikt festgelegt werden.

Darüber hinausgehend soll die Gelegenheit genutzt werden, einige erforderliche Anpassungen und Klarstellungen vorzunehmen.

Redaktion: HELP.gv.at

Stand: 12.11.2018

Einbringendes Ressort

BMVIT (Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie)

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