Ministerialentwurf Gesetz
Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Schulzeitgesetz 1985 geändert wird
Kurzinformation
Ziele
Hauptgesichtspunkte des Entwurfs
Durch Schaffung von österreichweit einheitlichen Herbstferien soll eine lange Unterrichtsperiode vom Ende der Sommerferien bis zum Beginn der Weihnachtsferien vermieden sowie die für die Eltern und Erziehungsberechtigten schwierige Betreuungssituation – durch die derzeit uneinheitliche Gestaltung der unterrichtsfreien Zeiten im Herbst – verbessert werden. Dazu soll eine entsprechende Anpassung des Schulzeitgesetzes durch die gesetzliche Verankerung der Herbstferien erfolgen. Diese schulfreien Tage sollen durch die Dienstage nach Ostern und Pfingsten sowie durch jene von den Schulpartnerschaftsgremien schulfrei erklärbaren Tage eingebracht werden. Da die Anzahl der Schultage im Zeitraum vom 27. Oktober bis einschließlich 31. Oktober variiert, soll eine Verordnungsermächtigung des zuständigen Bundesministers geschaffen werden, mit der das Höchstmaß der schulfrei zu erklärenden Tage festgelegt werden soll. Somit soll sichergestellt werden, dass die Zahl der Schultage in einem Schuljahr unverändert bleibt.
Ergänzend dazu soll für die zuständigen Schulbehörden die Möglichkeit geschaffen werden, in begründeten Fällen durch Verordnung den Entfall der Herbstferien festzulegen. Eine Ausnahmeregelung aus schulorganisatorischen Gründen ist für Berufsbildende mittlere und höhere Schulen aufgrund der lehrplanmäßig vorgeschriebenen Pflichtpraktika unerlässlich. In diesem Zusammenhang wird insbesondere auf die Regelungen betreffend die Praktika der Schulen für Tourismus und für wirtschaftliche Berufe oder der Land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten hingewiesen.
Die ersten gesetzlich vorgesehenen Herbstferien soll es im Schuljahr 2020/21 geben. Wo dies gewünscht soll, können sie bereits im Schuljahr 2019/20 durch die Schulbehörde eingeführt werden können.
- Optimierte zeitliche Struktur des Unterrichtsjahres
- Verbesserte Betreuungsbedingungen für Eltern und Erziehungsberechtigte in unterrichtfreien Zeiten
- Schaffung von bundeseinheitlichen Herbstferien
Hauptgesichtspunkte des Entwurfs
Durch Schaffung von österreichweit einheitlichen Herbstferien soll eine lange Unterrichtsperiode vom Ende der Sommerferien bis zum Beginn der Weihnachtsferien vermieden sowie die für die Eltern und Erziehungsberechtigten schwierige Betreuungssituation – durch die derzeit uneinheitliche Gestaltung der unterrichtsfreien Zeiten im Herbst – verbessert werden. Dazu soll eine entsprechende Anpassung des Schulzeitgesetzes durch die gesetzliche Verankerung der Herbstferien erfolgen. Diese schulfreien Tage sollen durch die Dienstage nach Ostern und Pfingsten sowie durch jene von den Schulpartnerschaftsgremien schulfrei erklärbaren Tage eingebracht werden. Da die Anzahl der Schultage im Zeitraum vom 27. Oktober bis einschließlich 31. Oktober variiert, soll eine Verordnungsermächtigung des zuständigen Bundesministers geschaffen werden, mit der das Höchstmaß der schulfrei zu erklärenden Tage festgelegt werden soll. Somit soll sichergestellt werden, dass die Zahl der Schultage in einem Schuljahr unverändert bleibt.
Ergänzend dazu soll für die zuständigen Schulbehörden die Möglichkeit geschaffen werden, in begründeten Fällen durch Verordnung den Entfall der Herbstferien festzulegen. Eine Ausnahmeregelung aus schulorganisatorischen Gründen ist für Berufsbildende mittlere und höhere Schulen aufgrund der lehrplanmäßig vorgeschriebenen Pflichtpraktika unerlässlich. In diesem Zusammenhang wird insbesondere auf die Regelungen betreffend die Praktika der Schulen für Tourismus und für wirtschaftliche Berufe oder der Land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten hingewiesen.
Die ersten gesetzlich vorgesehenen Herbstferien soll es im Schuljahr 2020/21 geben. Wo dies gewünscht soll, können sie bereits im Schuljahr 2019/20 durch die Schulbehörde eingeführt werden können.
Redaktion: HELP.gv.at
Stand: 25.02.2019