Ministerialentwurf Gesetz
Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Energieeffizienzgesetz geändert wird
Kurzinformation
Ziele
-
Die Herstellung einer ordnungsgemäßen unionsrechtlichen Umsetzung zur Vermeidung von negativen Folgen, insbesondere einer Vertragsverletzungsklage
Inhalt
-
Änderungen des Wortlautes in § 15 des Bundes-Energieeffizienzgesetz (EEffG) „Pflichten des Bundes bei Erwerb und Miete von unbeweglichem Vermögen“, damit einhergehend auch Änderungen von § 3 EEffG „Umsetzung von Unionsrecht“ und die Einfügung eines neuen § 33a EEffG „Inkrafttreten einfachgesetzlicher Bestimmungen“
Hauptgesichtspunkte des Entwurfs
Im Hinblick auf die begründete Stellungnahme der Kommission sind Anpassungen des § 15 des Bundes-Energieeffizienzgesetzes (EEffG) notwendig, um negative Folgen für die Republik Österreich im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens abzuwenden. Es soll daher eine Angleichung des Wortlautes von § 15 EEffG an den Wortlaut der EU-Richtlinie zur Energieeffizienz und die EU-Verordnung über das Governance-System für die Energieunion und für den Klimaschutz erfolgen. Im Rahmen von § 15 EEffG soll ausschließlich der dem Bundesvergabegesetz 2018 in seiner derzeit geltenden Fassung nicht unterliegende Teil der EU-Richtlinie zur Energieeffizienz im Bereich der Gebäude oder Gebäudeteile umgesetzt werden.
Redaktion: oesterreich.gv.at
Stand: 14.10.2019