Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll2. Sitzung, 13. Dezember 2017 / Seite 18

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Der Verfassungsgerichtshof hat, Frau Kollegin Lueger – wie in anderen Punkten auch – den Rahmen für diese Interessenabwägung ganz klar abgesteckt, wann dies möglich ist. Wenn es die Methode gibt, die eingreift, muss der Rechtsschutz passen. Unsere Devise ist aber, dass man nicht in die Breite gehen soll, sondern immer in die Tiefe. Bei einem Anfangsverdacht sind unter strenger richterlicher Beaufsichtigung die entsprechenden Methoden anzuwenden. Betreffend Ausbau des Rechtsschutzes stellt sich 150 Jahre nach Einführung des Staatsgrundgesetzes auch die Frage, wie man das Parlament, die Demokratie, die Abgeordneten da besser einbinden kann.

Die Ermittlungsmethoden, die vorgesehen sind, werden sehr oft als Spielzeug für die Polizei bezeichnet. Das können nur diejenigen sagen, die generell kein besonderes Vertrauen in unsere Polizei insgesamt haben. An dieser Stelle sei gesagt: Polizisten sind Staatsdiener, sie arbeiten für die Republik, und es darf keinen Generalverdacht gegen die österreichische Polizei geben, dass sie alle grundsätzlich oder deshalb, weil es für sie vielleicht im Nachtdienst lustig ist, gesetzeswidrig handeln. Diese Mental­reservation gegen die Polizei darf bei uns keinen Platz haben. Sie ist ein wichtiger Bestandteil und muss daher unterstützt und darf nicht unter Verdacht gestellt werden. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Wir haben – Weihnachtsmärkte, das wurde bereits erwähnt – die Bilder aus Berlin noch vor Augen, wo Kinder, Frauen und Männer getötet wurden. Wir müssen ange­sichts dieser Bilder dafür sorgen, dass besonders in dieser Zeit – aber nicht nur in dieser Zeit, sondern immer – die Menschen geschützt werden.

Ja, es geht darum, unsere Freiheit zu schützen, aber nicht nur die Freiheit im Sinne der Grund- und Freiheitsrechte, sondern tatsächlich auch die Freiheit im Zusammenhang mit Leben, Gesundheit, Eigentum et cetera. Diese Grundrechte haben unsere Bürger. Auch der Terrorist, der prospektive Terrorist hat eine Freiheit, und zwar hat er die Freiheit, von seinem Tun, von seiner Tat, von seinem Plan, wodurch auch immer dazu bewegt, Abstand zu nehmen und ihn nicht umzusetzen. Wenn er es trotzdem tut, dann hat dieser Terrorist nur eine Freiheit, und die reicht bis zur Innenseite seiner Zellentür. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

10.43


Präsidentin Elisabeth Köstinger: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeord­ne­ter Strolz. – Bitte.

 


10.43.25

Abgeordneter Mag. Dr. Matthias Strolz (NEOS): Frau Präsidentin! Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Sicherheitspolizeiliche Maßnahmen zur Abwehr möglicher terroristischer Aktivitäten angesichts der Bedrohung in Europa“, das ist der Titel dieser Aktuellen Stunde. Ich habe jetzt den Redebeiträgen zugehört, kann auch Etliches davon teilen, aber bei manchen Punkten kann ich nicht mitgehen oder fehlt mir Grundsätzliches.

Herr Rosenkranz, wenn ich höre, wie Sie dieses Thema sehen, dann fällt mir eines auf: Sie reden hier 5 Minuten und erwähnen keinen einzigen europapolitischen Gesichts­punkt. (Abg. Rosenkranz: Ich hätte gerne länger gesprochen, hatte aber keine Zeit mehr!) Das ist eine Limitation im Denken und im Handeln einer der zwei zukünftigen Regierungsparteien, die ich für fahrlässig halte. Sie müssen hier Ihren Blick weiten. Wenn Europa zumindest schon im Titel der Fragestellung vorkommt und Sie trotzdem die Brücke nicht finden, um hier in der Sachdebatte auch auf europäische Hebel zu kommen, dann mache ich mir ernsthaft Sorgen. (Abg. Rosenkranz: Brauchst nicht!)

Der Punkt ist doch der, Herr Rosenkranz, liebe FPÖ, dass die Terroristen keine Gren­zen kennen. Dafür gibt es einige Beispiele: Die Bataclan-Attentäter kamen mit dem


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