Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll4. Sitzung, 13. Dezember 2017 / Seite 15

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wir heute hier beschließen, eine gute finanzielle Abgeltung für ihre Tätigkeit bekom­men.

Ich darf an dieser Stelle daran erinnern, wir hatten schon Jahre – da war eine Regie­rungsbeteiligung der FPÖ noch nicht abzusehen –, in denen es Nulllohnrunden gab. Es gab Lohnrunden mit weitaus geringeren Abschlüssen, mit 0,8 bis 1,2 Prozent. So gesehen wollen wir diese 2,33 Prozent dankbar annehmen, wenngleich es natürlich immer mehr sein könnte. Das haben wir auch im Ausschuss so besprochen. Natürlich hätten die öffentlich Bediensteten mit Dankbarkeit durchaus auch einen höheren Prozentsatz angenommen, ich darf an dieser Stelle gerechterweise aber schon auch sagen, es gab eben auch schon schlechtere Abschlüsse.

Neben diesem Gehaltsabschluss ist auch ein weiterer wichtiger Punkt für eine Berufs­gruppe im öffentlichen Dienst, nämlich jene der Exekutivbeamten, hier besonders hervorzuheben, und zwar die Angleichung der Vergütung für die Nachtdienstzeiten, wo es schon bisher die Regelung gibt, dass es für geleistete Nachtdienste jeweils eine stundenmäßige Vergütung als Erholungszugeständnis gibt. Dies wird nunmehr hier angeglichen.

Was mich am Zustandekommen dieser heutigen Beschlusslage ein bisschen gestört hat, ist, dass diese Vereinbarung eigentlich schon vor geraumer Zeit mit dem Zentral­ausschuss der Exekutive, der Polizei, so ausverhandelt war. Erstaunlicherweise hat sie aber den Weg ins Parlament nicht gefunden. Es bedurfte einer Initiative der FPÖ, dass wir das in der heutigen Beschlussfassung und in dieser Dienstrechts-Novelle unter­gebracht haben. (Beifall bei der FPÖ.)

Die übrigen guten Rahmenbedingungen, die wichtige und sinnvolle Ergänzungen dieser Dienstrechts-Novelle sind, wurden auch schon angesprochen. Ich möchte es Ihnen ersparen, dass ich das wiederhole.

Zur Nulllohnrunde für Politiker: Auch da, glaube ich, haben wir einen guten, einen gang­baren Mittelweg gefunden, indem wir gesagt haben, alle Politikergehälter ab einer Höhe von 4 290,32 Euro sollen eine Deckelung erhalten und nicht erhöht werden. Alle, die darunter liegen, sollen sehr wohl an den Erhöhungen, die ihnen zustehen, parti­zipieren, weil es natürlich auch einen klaren Unterschied in der Abgeltung geben soll zwischen den Spitzenpolitikern, den Gutverdienenden in der Spitzenpolitik und den anderen Politikern, die vielleicht auf untergeordneter Ebene eine gute, eine wertvolle, eine wichtige Arbeit leisten, die man nicht geringschätzen möchte.

Abschließend darf ich noch auf zwei meiner Vorredner eingehen. Kollege Rossmann, es ist natürlich gut und richtig, dass man Spitzengehälter in ausgegliederten ehe­maligen staatlichen Betrieben von bis zu 1 Million Euro, die Sie hier angesprochen haben, kritisiert. Das ist natürlich kein guter Ansatz in Zeiten wie diesen, wenn man andererseits von der Bevölkerung Sparmaßnahmen in anderen Bereichen einfordert. Wenn man aber diesen Sachverhalt, dem wir alle hier wohl sehr differenziert gegen­überstehen, nimmt, um eine Grundsatzdiskussion über die Entlohnung von Ange­stellten, Arbeitern und Beamten zu führen, wo man indirekt den Beamten dann wieder unterstellt, eigentlich nehmt ihr den Steuerzahlern Geld weg, dann ist das eine Gering­schätzung des öffentlichen Dienstes, die mir nicht gefällt. Das möchte ich in aller Form zurückweisen.

Unsere Beamten, unsere öffentlich Bediensteten leisten hervorragende Arbeit in den verschiedensten Bereichen, ich habe es eingangs schon ausgeführt, und haben sich eine solch geringschätzige, eine solch ablehnende Äußerung von Ihnen und durch Ihre Fraktion wahrlich nicht verdient. Da sollten Sie in sich gehen und Ihre Position vielleicht noch einmal überdenken.

 


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