vorlage in den Schubladen des Justizministeriums seit 2007. Ich darf den Herrn Justizminister ersuchen, dass er sich im Ministerium auf die Suche macht, in welchen Schubladen sie versteckt sind, aber es geht nicht an, dass Konzerne in Europa straflos arglistigen Betrug an den Konsumenten und den Behörden ausüben können. Es ist ein Staatsversagen in ganz Europa und eben auch in Österreich, dass dieser Konzern damit durchkommt. In den USA hat VW an Schadenersatz und Strafen über 20 Milliarden Euro bezahlt. In Europa gibt es ein intransparentes Softwareupdate und keinen Cent für die Geschädigten. Das kann nur deshalb so durchgehen, weil wir auf Betreiben der Wirtschaftslobby weder eine europäische noch eine österreichische Sammelklage haben.
In Österreich wurde das von der ÖVP zwei Mal – jetzt nicht mehr – ins Regierungsprogramm mitaufgenommen und nichts ist passiert, man hat eine Umsetzung immer unterbunden. Jetzt wird für die Geschädigten dieses Skandals mit Ende dieses Jahres infolge von Verjährung die Möglichkeit ablaufen, die Händler zu klagen. Und im September des nächsten Jahres wird die Möglichkeit enden, gegen den VW-Konzern in Deutschland Schadenersatzansprüche geltend zu machen.
Ich stelle daher folgenden Antrag:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Peter Kolba, Kolleginnen und Kollegen betreffend „ein Bundesgesetz zur Änderung der Zivilprozessordnung zur Einführung einer Verbandsmusterfeststellungsklage mit Verjährungshemmung und eines Verbandsvergleiches auf der Basis eines Opt-Out-Systems“
Der Nationalrat möge beschließen:
„Die Bundesregierung wird ersucht, effiziente zivilverfahrensrechtliche Instrumente zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen bei Massenschäden in Anlehnung an die rechtlichen Lösungen in den Niederlanden“ – das kann man sich anschauen, wenn man das Konzept gefunden hat – „zu erarbeiten und bis Frühjahr 2018 dem Parlament als Regierungsvorlage vorzulegen.“
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Diesem Antrag bitte ich Sie im Interesse von 340 000 durch den VW-Skandal geschädigten Österreichern und Österreicherinnen zuzustimmen. – Danke. (Beifall bei der Liste Pilz.)
17.51
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Peter Kolba, Freundinnen und Freunde betreffend ein Bundesgesetz zur Änderung der Zivilprozessordnung zur Einführung einer Verbandsmusterfeststellungsklage mit Verjährungshemmung und eines Verbandsvergleiches auf der Basis eines Opt-Out-Systems.
Eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt 2 „Erklärung der Bundesregierung“.
Der VW-Dieselskandal ist ein klassischer grenzüberschreitender (weltweiter) Massenschadensfall. Während der VW-Konzern in den USA über 20 Milliarden Euro an Scha-
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