Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll5. Sitzung, 20. und 21. Dezember 2017 / Seite 95

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Das Arbeitszeitrecht schützt die ArbeitnehmerInnen vor unternehmerischer Willkür. Es verhindert, dass sich Einzelne schinden und ihre Gesundheit gefährden. Das ist heute wichtiger denn je. Aktuelle Studien zeigen die negativen Auswirkungen überlanger Arbeitszeiten: Burn Out steigt in Folge regelmäßiger Überstunden rapide an, wie erst im Sommer eine Studie im Auftrag des Sozialministeriums gezeigt hat. So sind 8 Pro­zent von Burn Out betroffen und weitere 36 Prozent sind zumindest in einem Über­gangsstadium dorthin. Dass dies Folgen einer immer schneller werdenden Arbeitswelt und auch des Drucks der Dauererreichbarkeit sind, liegt auf der Hand.

Mehr noch: Die Gefahr, nach 12 Stunden Arbeit am Heimweg einen Unfall zu haben, ist doppelt so hoch wie nach 8 Stunden. Aus einem 12 Stunden-Tag wird auch sehr schnell ein 15, 16 Stunden-Tag, wenn man nämlich als PendlerIn auch noch die Weg­zeiten zum und vom Arbeitsplatz dazurechnet.

Auch die Leistungsfähigkeit sinkt bei längeren Arbeitszeiten rapide, wie internationale Studien belegen.

Von der Familienfeindlichkeit dieses Vorschlages ganz zu schweigen: Berufstätige El­tern sind jetzt schon häufig an ihren Belastungsgrenzen mit den täglichen Herausfor­derungen zwischen Beruf und Betreuungspflichten. Tatsächlich sind in den meisten Re­gionen Österreichs die Kinderbetreuungs- und Bildungseinrichtungen gar nicht auf 12 Stunden-Tage der Eltern ausgerichtet. Dann ist es schnell vorbei mit der Verein­barkeit. Überhaupt unzumutbar ist dieser lebensfremde Vorschlag für AlleinerzieherIn­nen. „Wie soll denn das gehen, wenn es keine zweite Betreuungsperson gibt? Soll das Kind dann im Kindergarten übernachten?

Diese Maßnahme ist ein Geschäft zulasten der ArbeitnehmerInnen, bei dem die Arbeit­geberInnen die Bedingungen diktieren. Mit diesen schwarz-blauen Plänen werden die Machtverhältnisse zugunsten der ArbeitgeberInnen verschoben.

Die Arbeitswelt und die Bedürfnisse der Menschen verändern sich, auch die der Ar­beitgeberInnen. Aber es kann nicht sein, dass einseitig Vereinbarungen getroffen wer­den, bei denen nur die ArbeitgeberInnen profitieren, denn das Kapital der Unterneh­men sind ihre MitarbeiterInnen.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Höchstarbeitszeit auf dem derzeitigen Ni­veau zu belassen und nicht generell auf 12 Stunden/Tag und 60 Stunden/Woche aus­zuweiten. Die Vornahme von Arbeitszeitflexibilisierungen darf nur in einem ausgewoge­nen Verhältnis zwischen Interessen der ArbeitnehmerInnen und ArbeitgeberInnen er­folgen.“

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Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Beim größten Verständnis dafür, dass na­türlich eine Regierungserklärung auch eine sehr emotionale Debatte mit sich bringt, würde ich Sie wirklich ersuchen, die Würde des Hauses nicht mit einer Ausdrucksweise zu gefährden, die wir alle auch so nicht wollen. Herr Abgeordneter Muchitsch, ich wer­de Ihnen keinen Ordnungsruf erteilen, aber ich ersuche alle Rednerinnen und Redner,


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