Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll5. Sitzung, 20. und 21. Dezember 2017 / Seite 103

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Im ungünstigeren Falle aber wissen sie sehr genau was sie tun und planen durch das erneute Einsetzen einer Expertenkommission alternative Fakten zu schaffen, damit den Verbleib im Airbus-Korruptionsnetzwerk zu rechtfertigen und dort fortzusetzen wo die Schwarz-Blau-Orange Schüssel Regierung 2007 aufhören musste.

In beiden Fällen sehen wir Gefahr im Verzug. Die unterfertigenden Abgeordneten stel­len daher

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Landesverteidigung, wird aufgefordert: Den Ausstieg aus dem System Eurofighter, in Übereinstimmung mit den Empfehlungen Sonderkommission „Aktive Luftraumüberwachung“ fortzusetzen, so schnell wie möglich zu einem Abschluss zu bringen, und alles dazu beizutragen, dass Airbus der Republik Österreich den Kaufpreis zurückerstattet.“

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Daniela Holzinger-Vogtenhuber, Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen, betreffend Maßnahmen zur Bekämpfung von Armut in Österreich durch eine gerechte Unterhaltssicherung.

Eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt 2 „Erklärung der Bun­desregierung“.

Begründung

Obwohl sich alle der im Nationalrat vertretenen Fraktionen, im Wahlkampf im Rahmen einer Diskussionssendung im Fernsehen für eine rasche Umsetzung einer Unterhalts­sicherung ausgesprochen haben, kommt diese im Regierungsprogramm nicht vor. Im Regierungsprogramm wird zwar wie folgt auf Höchstgrenzen eingegangen: „Im Unter­haltsvorschussgesetz sind bestehende Lücken zu prüfen und gegebenenfalls zu schließen. Rasche Weiterentwicklung und Evaluierung der Unterhaltshöchstgrenzen zur finanziellen Absicherung von Alleinerzieherinnen und Alleinerziehern.“ Es fehlen je­doch jegliche Ansätze betreffend einer Mindestabsicherung. Um hier nicht noch weitere Jahre durch Evaluierungen in Arbeitsgruppen zu vermeiden herrscht dringender Hand­lungsbedarf. Dies spiegelt auch die Einschätzung von Oberstaatsanwalt Dr. Peter Barth aus der Arbeitsgruppe „Reformüberlegungen zum Kindesunterhaltsrecht“ wieder, der beim Meeting am 14. Juni diesen Jahres von einer Schließung der Lücken in frü­hestens 3 Jahren ausgeht.

Um dem Versprechen, welches den Wählerinnen und Wählern gegeben wurde auch einzuhalten und den 42% der Alleinerziehenden und ihren Kindern die armutsgefährdet sind helfen zu können, ist es notwendig für eine Unterhaltssicherung zu sorgen und rasch erste Maßnahmen einzuleiten.

Da Alleinerziehende finanziell deutlich höher belastet sind als Zwei-Eltern-Haushalte und auch der im Regierungsprogramm vorgesehene Familienbonus aufgrund seiner Um­setzung über das Steuersystem Alleinerziehende weiter benachteiligt, ist es notwendig, eine Absicherung im Falle von nicht oder nicht ausreichend erbrachten Unterhaltsleis-


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