Bestehen Sie diese Nagelprobe oder fallen Sie um? (Beifall bei Liste Pilz und NEOS.)
21.11
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Unselbstständiger Antrag
der Abgeordneten Dipl.-Ing. (FH) Martha Bißmann, Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen betreffend rechtliche Schritte gegen staatliche AKW-Förderung im Rahmen der wettbewerbsrechtlichen Prüfung des Vorhabens Paks II durch die EU-Kommission
Eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt 2 „Erklärung der Bundesregierung“.
Begründung
Ungarn beabsichtigt mit Hilfe eines durch Russland finanzierten Staatskredites zwei zusätzliche Reaktoren („Paks II“) am Standort Paks zu finanzieren. Dabei soll ein bislang unzureichend erprobter Reaktortyp ohne Ausschreibung errichtet werden.
Die Gesamtkosten von 10 bis 12 Milliarden Euro werden durch Russland mit einem Kredit in Höhe von mehr als 10 Mrd. Euro gesichert. Russland (Föderale Agentur „Rosatom“) übernimmt zusätzlich die Lieferung der Reaktorblöcke sowie den Abtransport des radioaktiven Brennmaterials.
Der Bauauftrag an Rosatom erfolgte ohne öffentliche Ausschreibung. Zudem ist die Finanzierung undurchsichtig. Im November 2015 leitete die EU Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren wegen mangelnder Ausschreibung von Paks II ein, im Jänner 2016 ein Verfahren wegen möglicher unrechtmäßiger staatlicher Beihilfe.
Anhand von oben beschriebenen Tatsachen vertreten die unterfertigten Abgeordneten die Rechtsauffassung, dass die von Ungarn geplante Maßnahme nicht mit dem Binnenmarkt vereinbar und daher beihilfenrechtlich unzulässig ist.
Im März 2016 hat das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft einen Konsultationsbericht veröffentlicht, welcher aus Sicht Österreichs gewichtige offene sicherheitstechnische Fragen aufwirft.
Sicherheitstechnische Aspekte haben bei der
Beurteilung des Projektes für die Europäische Kommission keine
Rolle gespielt, obwohl gerade offene sicherheitstechnische Fragen die
Fertigstellungskosten bedeutend beeinflussen können. In diesem Zusammenhang
ist auch auf den aktuell relevanten Umstand hinzuweisen, dass seit dem Ju-
li 2017 Unterlagen in Ungarn veröffentlicht wurden, die darauf hinweisen,
dass der gewählte Standort aufgrund nachgewiesener
Erdbebenstörungen als ungeeignet anzusehen ist. Eine Rechtfertigung
seitens der ungarischen Atomaufsicht, die entgegen der veröffentlichten
Studien, dennoch eine Standortbewilligung erteilt hat, ist nicht bekannt.
Dies bedeutet nicht nur, dass wichtige sicherheitstechnische Aspekte nicht berücksichtigt worden sind, sondern ist auch insofern von Relevanz, da, sollte ein neuer Standort gesucht werden müssen, hieraus Kostensteigerungen entstehen, wie auch für den Nachweis der Standorteignung selbst, weitere zeitaufwendige Untersuchungen mehr als angebracht erscheinen - ein Umstand der zu Projektverzögerungen und Kostensteigerungen führen muss - alles Umstände, die seitens der EK im Zuge des Beihilfeverfahrens nicht geprüft worden sind.
Um erneuerbaren Energien generell mehr Gewicht auf europäischer Ebene zu verleihen, ist es wichtig, die Idee eines europäischen Energiewendevertrages weiterzuverfol-
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