Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll5. Sitzung, 20. und 21. Dezember 2017 / Seite 131

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Bestehen Sie diese Nagelprobe oder fallen Sie um? (Beifall bei Liste Pilz und NEOS.)

21.11

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Unselbstständiger Antrag

der Abgeordneten Dipl.-Ing. (FH) Martha Bißmann, Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen betreffend rechtliche Schritte gegen staatliche AKW-Förderung im Rahmen der wettbewerbsrechtlichen Prüfung des Vorhabens Paks II durch die EU-Kommission

Eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt 2 „Erklärung der Bun­desregierung“.

Begründung

Ungarn beabsichtigt mit Hilfe eines durch Russland finanzierten Staatskredites zwei zusätzliche Reaktoren („Paks II“) am Standort Paks zu finanzieren. Dabei soll ein bis­lang unzureichend erprobter Reaktortyp ohne Ausschreibung errichtet werden.

Die Gesamtkosten von 10 bis 12 Milliarden Euro werden durch Russland mit einem Kredit in Höhe von mehr als 10 Mrd. Euro gesichert. Russland (Föderale Agentur „Ro­satom“) übernimmt zusätzlich die Lieferung der Reaktorblöcke sowie den Abtransport des radioaktiven Brennmaterials.

Der Bauauftrag an Rosatom erfolgte ohne öffentliche Ausschreibung. Zudem ist die Fi­nanzierung undurchsichtig. Im November 2015 leitete die EU Kommission ein Ver­tragsverletzungsverfahren wegen mangelnder Ausschreibung von Paks II ein, im Jän­ner 2016 ein Verfahren wegen möglicher unrechtmäßiger staatlicher Beihilfe.

Anhand von oben beschriebenen Tatsachen vertreten die unterfertigten Abgeordneten die Rechtsauffassung, dass die von Ungarn geplante Maßnahme nicht mit dem Bin­nenmarkt vereinbar und daher beihilfenrechtlich unzulässig ist.

Im März 2016 hat das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft einen Konsultationsbericht veröffentlicht, welcher aus Sicht Öster­reichs gewichtige offene sicherheitstechnische Fragen aufwirft.

Sicherheitstechnische Aspekte haben bei der Beurteilung des Projektes für die Euro­päische Kommission keine Rolle gespielt, obwohl gerade offene sicherheitstechnische Fragen die Fertigstellungskosten bedeutend beeinflussen können. In diesem Zusam­menhang ist auch auf den aktuell relevanten Umstand hinzuweisen, dass seit dem Ju-
li 2017 Unterlagen in Ungarn veröffentlicht wurden, die darauf hinweisen, dass der ge­wählte Standort aufgrund nachgewiesener Erdbebenstörungen als ungeeignet anzuse­hen ist. Eine Rechtfertigung seitens der ungarischen Atomaufsicht, die entgegen der veröffentlichten Studien, dennoch eine Standortbewilligung erteilt hat, ist nicht bekannt.

Dies bedeutet nicht nur, dass wichtige sicherheitstechnische Aspekte nicht berücksich­tigt worden sind, sondern ist auch insofern von Relevanz, da, sollte ein neuer Standort gesucht werden müssen, hieraus Kostensteigerungen entstehen, wie auch für den Nach­weis der Standorteignung selbst, weitere zeitaufwendige Untersuchungen mehr als an­gebracht erscheinen - ein Umstand der zu Projektverzögerungen und Kostensteigerun­gen führen muss - alles Umstände, die seitens der EK im Zuge des Beihilfeverfahrens nicht geprüft worden sind.

Um erneuerbaren Energien generell mehr Gewicht auf europäischer Ebene zu verlei­hen, ist es wichtig, die Idee eines europäischen Energiewendevertrages weiterzuverfol-


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