Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll7. Sitzung, 31. Jänner 2018 / Seite 129

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15.46.093. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Andreas Schieder, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine bürgerliche Ge­setzbuch und das Eingetragene Partnerschaft-Gesetz geändert werden (9/A)

 


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir gelangen nun zu Punkt 3 der Tagesordnung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Das Wort erhält zunächst der Antragsteller, Klubobmann Mag. Andreas Schieder. – Bitte.

 


15.46.35

Abgeordneter Mag. Andreas Schieder (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die SPÖ und auch der SPÖ-Klub im Parlament setzen sich schon seit vielen Jahren für die Öffnung der Ehe für homosexuelle Paare ein, und wir drängen damit auch auf die Abschaffung all jener Punkte, die eine Diskriminierung für gleichge­schlechtliche Paare darstellen.

Bis dato hat sich dafür leider keine parlamentarische Mehrheit gefunden: Weder konn­ten wir in der vergangenen Regierungskonstellation die ÖVP davon überzeugen, noch hat sich dafür hier im Haus jemals eine Mehrheit ergeben. Das ist schade, weil es eine Frage der Gerechtigkeit ist – aber darüber hinaus stecken ja in der Frage der Nicht­gleichstellung, in der Frage der weiterbestehenden absichtlichen Diskriminierung auch viele soziale Implikationen, soziale und zwischenmenschliche Probleme, die für uns Sozialdemokraten nicht hinnehmbar sind! (Beifall bei der SPÖ.)

Wie schon öfters in der Rechtsgeschichte unseres Landes hat uns dann der Verfas­sungsgerichtshof überholt und in einem Erkenntnis durchaus anerkannt, dass in Zu­kunft sowohl gleichgeschlechtlichen Paaren die Ehe als auch verschiedengeschlecht­lichen Paaren die eingetragene Partnerschaft offenstehen soll. Das ist gut, wichtig und richtig so.

Der von uns eingebrachte Gesetzesantrag, der hier heute vorliegt, entspricht dem, was wir auch davor schon einmal in die Debatte eingebracht haben. Er geht nur in manchen Punkten nicht exakt konform mit dem, was der Verfassungsgerichtshof zu Recht er­kannt hat – das ist gut so, weil der Verfassungsgerichtshof in einigen Punkten sogar weiter gegangen ist als unser Antrag in den darin angesprochenen Fragen, nämlich was die Überführung der eingetragenen Partnerschaft in die Ehe angeht und all diese Fragen.

Wir werden daher auch in einer weiteren Debatte im Ausschuss noch darüber diskutie­ren. Es liegt ja auch ein Antrag der NEOS vor, und auch wir werden heute einen Antrag einbringen, der noch viel präziser auf das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes eingeht. Wir werden auch noch überlegen, ob wir diesen Antrag, den wir heute disku­tieren, nicht letztlich zurückziehen und auf der Grundlage eines neuen Antrags viele Fragen, die sich stellen, in den Ausschüssen noch präziser diskutieren.

Es gibt natürlich auch einen Unterschied zwischen Ehe und eingetragener Partner­schaft, auch wenn man uns in der Vergangenheit immer wieder hat glauben machen wollen, es wäre dasselbe – das ist es nicht! Es gibt Unterschiede beim Mindestalter für die Eheschließung, es gibt einen Unterschied im Verlöbnis, es gibt einen Unterschied in den Auflösungsbestimmungen. Es gibt unterschiedliche Zugänge beim Unterhalts­recht, und es gibt auch unterschiedliche Bestimmungen, was die Treueverpflichtungen betrifft. In Anbetracht der großen Frage, ob auch gleichgeschlechtlichen Paaren eine Ehe zustehen soll, sind das alles nebensächliche Fragen – aber trotzdem Fragen, die der Gesetzgeber tunlichst beantworten sollte.

 


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