Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll7. Sitzung, 31. Jänner 2018 / Seite 130

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Aus diesem Grund, sehr geehrte Damen und Herren, haben wir auch diese Anträge eingebracht: weil wir der Meinung sind, dass es trotzdem sinnvoller ist, nicht zu warten, bis die Frist abgelaufen ist und dieses Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes per se Rechtskraft erlangt, und dass der Gesetzgeber zusätzlich zu diesem Erkenntnis schon davor die Verpflichtung hat, im Sinne des Erkenntnisses Regelungen zu treffen, die auch die dahinter liegenden Details regeln. Daher, sehr geehrte Damen und Herren, haben wir das auch heute hier zur Diskussion gestellt.

Von der politischen Seite sei nur gesagt: Es geht da um nichts Schwieriges! Es geht auch nicht darum, dass man irgendeinem heterosexuellen Paar ein Recht wegnimmt. Es geht aber darum, in unserem Land für eine Gruppe von Menschen, die es sich nicht ausgesucht haben, homosexuell zu sein, die aber trotzdem ihre Liebe und ihre Ver­pflichtung ihrem Partner gegenüber so wahrnehmen wollen wie auch andere, die Ehe zu öffnen. Es geht darum, Gleichheit und soziale Absicherung zu schaffen. Das kann eigentlich nicht zu viel verlangt sein, sehr geehrte Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ.)

15.51


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abge­ordnete Steinacker. – Bitte.

 


15.51.25

Abgeordnete Mag. Michaela Steinacker (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Geschätzte Mitbürgerinnen und Mitbürger! Ja, es liegt uns die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes vor, die wir natürlich respektieren.

Wir sind grundsätzlich davon ausgegangen, dass das Nebeneinander der zwei Rechts­institute, nämlich der Ehe und der eingetragenen Partnerschaft, eben keine Diskrimi­nierung darstellt – insbesondere auch deswegen, weil wir doch in den letzten Jahren etliche Anpassungen vorgenommen haben. Unsere Meinung wurde natürlich auch durch die Entscheidung des EGMR im Fall Schalk und Kopf gegen Österreich unter­stützt.

Wir haben Änderungen und Anpassungen bei Passagen vorgenommen, die als diskri­minierend empfunden wurden. So ist ja jetzt die eingetragene Partnerschaft und – der­zeit ja noch geltendes Recht – die Verpartnerung am Standesamt möglich, es kann ein gemeinsamer Familienname geführt werden, und aufgrund einer Entscheidung des Ver­fassungsgerichtshofes ist ja auch die Möglichkeit gegeben, dass eingetragene Partner gemeinsam adoptieren können.

Nun hat am 4. Dezember 2017 der Verfassungsgerichtshof entschieden und uns ganz klar gesagt: Es sind jene Regelungen aufzuheben, die gleichgeschlechtlichen Paaren den Zugang zur Ehe bisher verwehrt haben, und das bis Ende des Jahres 2018. Gleich­zeitig hat er auch entschieden, dass auf der anderen Seite eingetragene Partnerschaf­ten verschiedengeschlechtlichen Paaren offenstehen sollen. Weiters schreibt der Ver­fassungsgerichtshof ja auch in seinen Fragen und Antworten zu diesem Erkenntnis, der Gesetzgeber könne diesbezüglich noch Regelungen treffen.

Meine Damen und Herren, wir nehmen das sehr ernst. Die Situation, die sich jetzt für uns ergibt, bedeutet: Unter Respektierung und Kenntnisnahme der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes wollen wir jetzt Expertenmeinungen hören, verfassungs­rechtliche Prüfungen durchführen, Familienrechtsexperten zu Wort kommen lassen. Notwendigkeiten, aber auch Möglichkeiten müssen überlegt werden, nicht zuletzt mit Sorgfalt durchdacht werden, um zu entscheiden, was zu tun ist, und das natürlich in Abstimmung mit dem Justizressort.

Dass das Ganze nicht ganz so einfach ist (Abg. Lindner: Das ist ganz einfach! – Hei­terkeit der Abg. Rendi-Wagner), sieht man auch darin, dass zwei Anträge vorliegen –


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