der sogenannten Liste Pilz, allerdings bin ich mir nicht ganz sicher, was das gewesen ist, denn der Aschermittwoch ist ja an sich schon vorbei, ein traditioneller Perchtenlauf war es, glaube ich, auch nicht (Zwischenrufe der Abgeordneten Belakowitsch und Deimek); somit kommt allenfalls noch infrage, dass hier ein Vergehen gegen das Vollverschleierungsverbot vorliegt. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.) Herr Innenminister, ich glaube, der Steuerzahler kann sich über kleine Einnahmen aus Verwaltungsstrafen, die hier möglicherweise zu verhängen sind – ich weiß es nicht genau –, freuen.
Jedenfalls ist das, glaube ich, ein bisschen eine Ablenkung der Liste Pilz und einzelner Repräsentanten davon, dass sie jetzt schon eine heftige interne Diskussion darüber haben, wer für Peter Pilz, der wegen schwerer Vorwürfe der sexuellen Belästigung sein Mandat nicht angenommen hat (Abg. Rossmann: Waren Sie dabei?), endlich das Mandat freigibt. (Zwischenruf des Abg. Noll.) Einerseits ein Vergehen gegen das Vollverschleierungsverbot (Zwischenruf des Abg. Kolba), andererseits ein Peter Pilz, der wegen schwerer Vorwürfe der sexuellen Belästigung das Mandat nicht angenommen hat – also ich glaube, diese Partei und die Sicherheitsdebatte (Zwischenrufe der Abgeordneten Rossmann und Zadić), das geht irgendwie nicht zusammen, meine Damen und Herren! (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
Weil Sie ja versucht haben, es hier so darzustellen, als ginge es um eine Generalüberwachung: Wissen Sie, das ist von den ganz linken Kräften in diesem Land schon immer ein bisschen falsch verstanden worden (Abg. Holzinger-Vogtenhuber: Das kann man nicht falsch verstehen!), indem man nämlich, anstatt den Opferschutz ins Zentrum zu stellen, immer den Datenschutz dafür hergenommen hat, um eigentlich einen Täterschutz vorzunehmen. (Zwischenruf des Abg. Scherak.) Ich sage Ihnen, das ist der völlig falsche Ansatz, den Sie hier haben.
Wir haben hier ein Paket vorgelegt, das die Bundesregierung am 21. Februar beschlossen hat, das bereits in der letzten Legislaturperiode einer langen Begutachtung – sechs Wochen lang – unterzogen wurde; es hat über 9 000 Stellungnahmen gegeben, die je nach Beurteilung auch entsprechend eingearbeitet worden sind. Das ist ein Paket, das wohlausgewogen ist, das sich auf den Einzelfall konzentriert, das sicherstellt, dass nicht ohne Einbeziehung des Rechtsschutzbeauftragten des Innenministeriums Maßnahmen gesetzt werden, dass nicht ohne richterliche Einbeziehung Maßnahmen gesetzt werden. Das ist ein wohlausgewogenes Paket, meine Damen und Herren, das wir jetzt im Ausschuss mit allen parlamentarischen Möglichkeiten, die wir in der Geschäftsordnung vorfinden, noch sehr ordentlich besprechen und behandeln werden.
Die Darstellung, die Sie vorgenommen haben, einer Verunsicherung, einer Generalüberwachung der Bevölkerung, eines planlosen Datensammelns, wie das manche Staaten tun mögen, trifft nicht zu. Sie sehen auch anhand der sehr kurzen Speichervorschriften, die es gibt – 14 Tage, maximal vier Wochen in einzelnen Bereichen –, dass wir hier sehr, sehr sensibel, sehr zurückhaltend vorgehen, meine Damen und Herren. Die Sicherheit ist uns eben wichtig. Es ist bei der Kennzeichenerfassung so streng geregelt, dass eigentlich kaum ein Missbrauchspotenzial gegeben ist. Es ist bei dem, was hier immer als Bundestrojaner bezeichnet wird, einfach eine Frage der Notwendigkeit, dass wir auf die neuen Technologien reagieren.
Es kann doch wohl nicht sein, dass die organisierte Kriminalität geschützt im Bereich von Messengerdiensten aktiv ist, die keine Chance auf Überwachung bieten, wenn ein konkreter Anlassfall besteht. Ja wen wollen Sie schützen, meine Damen und Herren? Wen wollen Sie schützen? Ich bin der Meinung, dass es in diesen Fällen unter Einbeziehung des Rechtsschutzbeauftragten, unter Einbeziehung eines Richters sehr wohl möglich sein muss, eine entsprechende Überwachung vorzunehmen. Natürlich macht auch eine Registrierung bei den Prepaidkarten, bei den Wertkartenmobiltelefonen
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