Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung, 28. Februar 2018 / Seite 31

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liche Anordnung installiert wird, ist böse, sondern jene Person, bei der ein hochgradi­ger Verdacht besteht, dass es um schwere kriminelle Straftaten geht, um organisierte Kriminalität, um Extremismus oder Terrorismus, diese Person ist mit hoher Wahr­scheinlichkeit böse, und deshalb wird als letzte Maßnahme dann auch diese sicher­heitstechnische Methode implementiert – im Interesse aller unserer Bürgerinnen und Bür­ger, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordne­ten der ÖVP.)

Ich darf Sie daher darum ersuchen, aufklärend zu wirken und keine unnötige Verängs­tigung zu betreiben; denn das, was Sie da tun, ist, hin und wieder ein Bild zu erzeugen, als würde jeder in Österreich abgehört, als hätte jeder auf seinem Handy einen solchen Trojaner implementiert. – Das ist völliger Unfug! Erst dann, wenn der Verdacht besteht, gegen eine einzelne Person, geschützt von einem ordentlichen Rechtspaket, wird als eine der letztmöglichen Maßnahmen, die man im Kampf gegen Kriminelle und gegen organisierte Verbrecher setzen kann, zu dieser Maßnahme gegriffen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ein anderes Beispiel: die Kennzeichenerfas­sung. Sie wissen ganz genau, dass es bereits jetzt Kennzeichenerfassungssysteme gibt. Da werden Nummerntafeln automatisiert aufgenommen, und diese Nummernta­feln werden verglichen. Ja, womit werden diese Nummerntafeln verglichen? – Sie wer­den mit einer Fahndungsdatei verglichen, meine sehr geehrten Damen und Herren, und in eine Fahndungsdatei kommt man nicht so ohne Weiteres hinein. Wenn es eine automatisiert festgestellte Übereinstimmung dieser Nummerntafeln gibt, dann tritt wiederum der Einzelfall ein, von dem wir sprechen. In diesem Einzelfall der Überein­stimmung ist mit den neuen Möglichkeiten dann auch gesichert, dass wir zu mehr Informationen über dieses Fahrzeug kommen. Dann wissen wir nicht nur die Num­merntafel, dann wissen wir auch: Das ist ein rotes Fahrzeug, das ist diese und jene Marke, und da sitzt diese und jene Person am Steuer. Das machen wir nicht aus Jux und Tollerei, meine sehr geehrten Damen und Herren, sondern das machen wir des­halb, damit man dieses Fahrzeug dann auch entsprechend anhalten und aus dem Ver­kehr ziehen kann und um nicht noch zusätzlich unsere Polizistinnen und Polizisten bei der Amtsausübung zu gefährden.

Das ist alles ein Beitrag zur Sicherheit, und deshalb, meine sehr geehrten Damen und Herren, möchte ich an Sie appellieren: Die Maßnahmen dieses Sicherheitspakets – ich habe nur zwei davon genannt, man könnte es bei allen durchdeklinieren – sind zielge­richtet, sie sind treffsicher, sie sind dosiert, sie sind, um es so zu formulieren, fast chi­rurgisch genau, sie sind einzelfallbezogen, und sie sind mit einem entsprechenden Pa­ket von Rechtsschutzmitteln ausgestattet.

Ich glaube, es ist uns gelungen, hier das rechte Maß zwischen dem, was die Erhaltung und die Förderung der Sicherheit erfordern, und dem, was notwendig ist, um Grund- und Freiheitsrechte zu schützen, zu finden. Deshalb bitte ich Sie um ehrliche Informa­tion und um Unterstützung für diesen Kurs der Sicherheit. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

9.31


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich mache darauf aufmerksam, dass die Rede­zeit aller weiteren Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der Aktuellen Stunde laut § 97a Abs. 6 der Geschäftsordnung 5 Minuten nicht übersteigen darf.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Werner Amon. – Bitte.

 


9.31.39

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr ge­ehrter Herr Vizekanzler! Meine Herren Bundesminister! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Das war ja eine interessante Vorführung der verbliebenen Repräsentanten


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