Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung, 28. Februar 2018 / Seite 56

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sorgt mit diesem neuen Finanzierungsmodell selbstverständlich dafür, dass die Plan­barkeit aus Sicht der Universitäten deutlich besser wird. Die Bundesregierung sorgt mit diesem Gesetz selbstverständlich auch dafür, dass Transparenz und Zielsicherheit der Finanzierung deutlich erhöht werden. Wir haben ein neues Modell, kein Gießkannen­modell, sondern ein Dreisäulenmodell, das klar zwischen Mitteln für die Lehre, Mitteln für die Forschung und Mitteln für die Infrastruktur differenziert – das ist also eine deut­liche Verbesserung. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Lassen Sie mich bitte zwei, drei Sätze zu einem Dauerthema sagen! Seitens der SPÖ wird uns immer vorgeworfen, die FPÖ sei bei den Zugangsbeschränkungen umgefal­len. Ich habe dazu zwei Punkte. (Zwischenruf der Abg. Kuntzl.) Erster Punkt: Die Lage hat sich in den letzten 20 Jahren auf den Universitäten massiv verändert. Jetzt kann man auf zweierlei Arten darauf eingehen: Die eine Art ist, die eigene Politik beharrend fortzuführen, sozusagen ideologiegetrieben, dogmengetrieben zu beharren, sich einzu­bunkern und starr weiterzufahren. Das wäre die eine Möglichkeit, die ist uns eher nicht so sympathisch. (Zwischenruf des Abg. Drozda.) Das kennen wir eher von der SPÖ, dass sie mit ihrer Politik fortfährt, ohne zu reagieren, ohne auf geänderte Lagebedin­gungen einzugehen, wissend, dass die Politik in Wahrheit nicht passt, weil man an der Realität schon erkennt, dass die eine oder andere Sache nicht so funktioniert, wie man sich das vorgestellt hat. In diesem Fall beharrt man auf seiner Position betreffend Zu­gangsbeschränkungen. (Zwischenruf des Abg. Keck.)

Im Übrigen: Wo ist die SPÖ bei den Zugangsbeschränkungen gestanden? – Die letz­ten Regierungen haben ja bereits massivste Zugangsbeschränkungen eingeführt. Ist da die SPÖ nicht umgefallen? Wo waren Sie damals?, frage ich Sie, wenn Sie uns das jetzt vorwerfen.

Was wir jetzt gemacht haben, ist, auf Grundlage des Iststandes, nämlich bestehender Zugangsbeschränkungen, diese zu adaptieren, besser zu machen, fairer zu machen und transparenter zu machen, also die Prozesse, die Zugangsprozesse transparenter und zielorientierter zu machen.

Ich möchte das Stichwort ETH-Zürich-Modell vielleicht in zwei, drei Sätzen erklären. Worum geht es denn eigentlich? – Es geht darum, dass den Studierenden ausreichend Zeit gegeben werden muss, um festzustellen, ob man zu einer Universität passt, und dass der Universität Zeit gegeben werden muss, um festzustellen, ob dieser Studieren­de oder diese Studierende zur Universität passt.

Da sind wir uns völlig einig, Herr Kollege Kern, wenn Sie sagen – und ich habe mir das genau aufgeschrieben –, „alle, die studieren wollen und dazu auch befähigt sind“, sol­len auch studieren dürfen. – Dieses Modell stellt genau das sicher. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Ein kurzer Satz sei auch noch zum zweiten Thema, das Sie uns immer wieder vorwer­fen, gesagt, nämlich zu den Studiengebühren. Sie sagen, wir zocken jetzt die berufs­tätigen Studierenden ab, indem wir diese Studiengebühren wieder einführen.

Zur sachlichen Richtigstellung: Erstens geht es da darum – das wissen Sie ja auch –, dass Studiengebühren in diesem Fall nur bei Überschreitung der Mindeststudiendauer plus zusätzlicher Toleranzsemester anfallen. Sie stellen das immer so dar, als ob da die Studierenden von Beginn an sofort mit einer Steuer abgezockt würden. Im Übrigen ist das keine Steuer, sondern gibt es ja eine Gegenleistung, also kann das keine Steu­er sein. Gebühr und Gegenleistung sind genau die richtigen Ausdrücke in diesem Zu­sammenhang. Wir fordern natürlich von den Universitäten auch entsprechende Gegen­leistungen für diese Gebühren, geben den Universitäten aber auch Freiheiten und Mög­lichkeiten, sich, was ihre eigenen Leistungen betrifft, im Rahmen ihrer universitären Au­tonomie auf Grundlage des UG 2002, das auch von einer schwarz-blauen Regierung


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