Rechtssicherheit deshalb, weil damit drohende Rückaufrollungen bis zum 1. Jänner 2017 und dadurch unter Umständen sehr hohe Nachzahlungen für die Betriebe vermieden werden können. Damit haben die bäuerlichen Familien wieder Planungssicherheit. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)
Der beschlossene spätere Wirksamkeitstermin garantiert also einen einheitlichen neuen Stichtag für die bisher schon gesetzlich festgelegten Übergangsbestimmungen und auch die teilweise Abfederung von durch größere Einheitswerterhöhungen bedingte Beitragssteigerungen für kleinere und mittlere Betriebe. Zudem wird mit der Verschiebung der sozialversicherungsrechtlichen Wirksamkeit auch die Administration in der SVB erleichtert, die jetzt nach einem einheitlichen Stichtag erfolgen kann.
Ich bitte aber, nicht zu glauben, dass deswegen seit 2014 für die Bäuerinnen und Bauern keine Beitragserhöhung angefallen ist. Die Beitragsvorschreibungen werden nämlich jedes Jahr automatisch angepasst. Die Aufwertungszahl wird gesetzlich festgelegt, und sie beträgt zum Beispiel 2,9 Prozent für das Jahr 2018.
Ich freue mich, dass wir mit diesem Beschluss vielen Bäuerinnen und Bauern Rechtssicherheit und damit Planungssicherheit geben können. Das ist gut und wichtig, denn die Landwirtschaft braucht vor allem eines: Rahmenbedingungen, auf die Verlass ist. Dass wir mit der neuen Regelung auch zur Vereinfachung der Durchführung und administrativen Umsetzung beitragen können, ist eine erfreuliche Tatsache. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)
12.05
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Gerald Loacker. – Bitte.
12.05
Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Was wir hier vor uns liegen haben, ist ein Gesetz direkt aus der Schreibmaschine des Bauernbundes. (Heiterkeit und Beifall bei den NEOS sowie des Abg. Vogl.)
Das Abgabenänderungsgesetz 2012 hat eine neue Festsetzung der Einheitswerte notwendig gemacht, und okay, die Bescheidausgabe hat ein bisschen gedauert, und die Kammervizepräsidentin Theresia Meier hat daher im Jahresbericht der SVB 2016 geschrieben, man könne auf der Homepage mit dem Beitragsrechner ausrechnen, mit wie viel man jetzt rechnen muss, daher sei die Rechtssicherheit sichergestellt, man wisse, ob es zu einer Nachzahlung komme.
Im April 2017 – anders, als die Frau Bürgermeisterin ausgeführt hat – hat Dr. Weichselbraun von der Landwirtschaftskammer auf der Homepage der LWK publiziert: „Die Einheitswerthauptfeststellung ist mit einer Aussendungsquote von 97 bis 98 Prozent weitgehend abgeschlossen.“ – Seit April dürften noch weitere Leute einen Bescheid bekommen haben, und für die paar Übrigen braucht es jetzt ein Gesetz? – Nein, es braucht kein Gesetz!
Was ist wirklich passiert? – Für vier Landtagswahlen hat der Bauernbund ein Geschenk für die eigene Klientel gebraucht. Man kann nämlich seit Dezember in jeder Bauernbundzeitung nachlesen, dass wir die „Entlastungen direkt zu den Höfen“ bringen, wie Bauernbundchef Strasser seine miserable Klientelpolitik formuliert. (Heiterkeit bei NEOS und SPÖ. – Widerspruch bei der ÖVP.)
Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter Loacker, ich würde Sie bitten, sich in der Ausdrucksweise zu mäßigen! Sie wissen, das hat nicht der Würde des Hauses entsprochen.
Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (fortsetzend): Ja, Frau Präsidentin, Entschuldigung! Also: wie er seine Klientelpolitik, die ich verachte, in Worte fasst.
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