Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung, 28. Februar 2018 / Seite 75

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die Leute, die zu vertreten Sie vorgegeben haben, werden jetzt leiden. Und die ÖVP war sowieso nie dabei, das wissen wir eh. (Beifall bei der SPÖ.)

11.59


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gemeldet: Frau Abgeordnete Angela Baumgartner. – Bitte.

 


11.59.27

Abgeordnete Angela Baumgartner (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr ge­ehrter Herr Bundesminister! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Her­ren im Hohen Haus und auch zu Hause! Ich bin sehr froh und stolz, meine erste Rede hier im Hohen Haus zu einem für unsere Bäuerinnen und Bauern äußerst wichtigen The­ma halten zu dürfen.

Warum ist der Einheitswert so wichtig? – Der Einheitswert ist die Basis für viele Ab­gaben, Steuern, Beiträge und Beihilfen, zum Beispiel für die Grundsteuer, für Abgaben an das Finanzamt, für die Einkommensteuer, für die Grunderwerbsteuer bei bäuerli­chen Übergaben, für den Kirchenbeitrag, Studienbeihilfen und eben für die bäuerliche Sozialversicherung. Und warum gibt es neue Einheitswertbescheide? – Über viele Jahre hindurch wurde die Bewertung des Grundbesitzes in Österreich verschoben. Die letzte eigentliche Bewertung aller land- und forstwirtschaftlichen Betriebe und Grund­stücke fand zum 1.1.1988 statt. Es war daher auch aus verfassungsrechtlichen Grün­den höchste Zeit für eine Anpassung der Einheitswerte an die aktuellen Ertragsverhält­nisse.

Im November 2012 wurde dafür im Nationalrat die gesetzliche Grundlage geschaffen, mit Stichtag 1.1.2014. In der Folge wurden vom BMF Bewertungsrichtlinien erarbeitet und verlautbart und die Erklärungsformulare versandt. Die Arbeit für die Programmie­rung und die Erstellung der fast 600 000 Bescheide wurde von der Finanzverwaltung offensichtlich unterschätzt. Jedenfalls konnte der ursprüngliche Zeitplan nicht eingehal­ten werden und es kam zu erheblichen Verzögerungen. Die letzte große Aussendungs­welle an neuen Bescheiden, insbesondere für die Pächter, erfolgte erst im Dezem­ber 2017 beziehungsweise Jänner 2018.

Alle Einheitswertbescheide, die von den Finanzämtern erlassen werden, sind dann auch noch der Sozialversicherungsanstalt der Bauern zu übermitteln und von dieser für die Vorschreibung der neuen Beiträge zu verarbeiten. Die Einheitswertbescheide ent­falten ihre sozialversicherungsrechtliche Wirksamkeit grundsätzlich mit dem auf die Zu­stellung an den Versicherten folgenden Quartalsbeginn. Diese Regelung findet sich im BSVG und gilt einheitlich, gleichgültig, ob es sich um eine Steigerung oder eine Sen­kung des Einheitswertes handelt.

Nun sind wir mit der Tatsache konfrontiert, dass eine große Zahl von Bescheiden erst nach dem 31. Dezember 2016 zugestellt wurde. Das bedeutet für unsere Bäuerinnen und Bauern unterschiedliche Wirksamkeitstermine bei einem gleichen Sachverhalt, nämlich der Berechnung der Beiträge aufgrund der aktuellen Einheitswerthauptfeststel­lung. Das bringt für die Versicherten eine Ungleichbehandlung, die nicht zu akzeptieren ist, und stellt die SVB überdies vor nahezu unüberwindbare verwaltungstechnische Hindernisse. Mit den unterschiedlichen Wirksamkeitsterminen ist nämlich der gesetz­lich festgelegte einheitliche Stichtag, der nach bisherigem Gesetzestext mit 1. Jänner 2017 determiniert war, nicht mehr gegeben.

Im neuen Regierungsübereinkommen ist die Verschiebung der Einheitswerthauptfest­stellung festgelegt. Mit dem heutigen Beschluss wird diesem Punkt Rechnung getra­gen. Die Bescheide zur Einheitswerthauptfeststellung werden mit 1. April 2018 wirk­sam. Das bedeutet für die bäuerlichen Betriebe endlich Gleichbehandlung und Rechts­sicherheit: Gleichbehandlung deshalb, weil es jetzt einen einheitlichen Stichtag gibt,


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