wesen: Das ist ein Thema, das wir umsetzen, weil es auch so beschlossen ist. Gerade diese Zielgruppe braucht unsere Unterstützung. – Danke. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
13.17
Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Danke, Herr Minister.
Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 19 der Beilagen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit und somit angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung zustimmen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist auch in dritter Lesung angenommen.
Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Bericht des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz über die Tätigkeit der Arbeitsinspektion in den Jahren 2015 und 2016 (III-72/16 d.B.)
Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Wir gelangen jetzt zum 5. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort ist Herr Abgeordneter Schellhorn gemeldet. – Bitte.
13.19
Abgeordneter Josef Schellhorn (NEOS): Frau Präsident! Geschätzte Frau Minister! Herr Finanzminister! Herr Staatssekretär! Stellen Sie sich einen Tischler im Bundesland Salzburg vor, in Krimml! Hubert M. hat rund 20 Mitarbeiter und fühlt sich als Teschek der Nation. Er ist einer dieser Betroffenen, die im Tätigkeitsbericht erwähnt werden.
Der Tätigkeitsbericht aus dem Ministerium besagt nämlich: Im Jahr 2016 wurden 46 000 Arbeitsstätten besucht, dazu noch 15 000 Baustellen. Es gab rund 68 000 Kontrollen; 115 000 Übertretungen wurden festgestellt, also fast jeder Zweite, 45 Prozent waren es, war zu beanstanden. Es ist dann auch insofern ein bissel skurril, wenn es, wie es der „Falter“ auch veröffentlicht hat, dazu sozusagen einen Befehl gab, eine Befehlsausgabe in dieser Hinsicht vonseiten des Ministeriums unter Minister Stöger.
Der Bericht hat immerhin 74 Seiten, und zieht man jetzt von diesen 74 Seiten die Grußworte und die Höflichkeitsformeln vorab ab – das sind vier Seiten –, dann bleiben 70 Seiten übrig, was in diesen Grußworten höflicherweise erwähnt wurde. Dann gibt es aber noch eine nicht veröffentlichte Grußbotschaft, die haben Sie herausgegeben; die nicht veröffentlichte Grußbotschaft ist, dass Sie einen Erlass zur Eintreibung ausgegeben haben, wonach immerhin 38 Prozent an Beanstandungen vorgewiesen werden müssen. Sie haben sozusagen in der Befehlsausgabe die Arbeitsinspektoren dazu angewiesen, dass die Unternehmer in diesem Land ein bissel bestraft werden müssen, vielleicht ein bissel zu sehr bestraft.
Erstaunlicherweise steht nämlich auf der Homepage des Arbeitsinspektorats: beraten statt bestrafen. Das ist, glaube ich, bei 38 Prozent, knapp 40 Prozent der Fall. Also von
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