zehn erwischt es vier, die beanstandet werden, was auch kein Wunder ist. Diese gesetzliche Vorlage zur Eintreibung, weil ja grundsätzlich jeder Unternehmer einmal ein schlechter Unternehmer sein muss, ist etwas skurril, denke ich.
Ich glaube, wenn man das noch näher beleuchtet, dann kommt man drauf: Im Bericht ab Seite 47 sind Rechtsvorschriften aufgelistet – ich zitiere –, die „für den ArbeitnehmerInnenschutz von wesentlicher Bedeutung sind“. Es sind dies sage und schreibe 85 unterschiedliche Verordnungen und Regelungen. 85! Es ist ein Leichtes für jeden Arbeitsinspektor, dass er da etwas findet. Das wissen wir, und das wissen Sie auch.
Gleichzeitig haben wir einen Minister für Deregulierung, der vollmundig sagt: Es muss alles dereguliert werden, und es muss alles entbürokratisiert werden. – Wohin kommen wir da, wenn wir diese Regelungen, diese 85 Regelungen, die nicht einmal Arbeitgeber klar verifizieren können, geschweige denn die ArbeitnehmerInnen klar verifizieren können, wohin kommen wir da, wenn wir das nicht einmal aus dem Weg räumen? – Zu einem leichten Spiel für das Sozialministerium, für die Arbeitsinspektoren, auch hier zu bestrafen!
Ich sage Ihnen noch etwas: Es gibt Unternehmer, die sagen mir – leider ist jetzt der Herr Finanzminister schon gegangen –, wenn der Finanzprüfer da und der Betrieb in Ordnung ist, dann sagt der Finanzprüfer: Na, bei Ihnen kriege ich nichts zusammen, da kriege ich keine Punkte! – Das sind verdammte Auswüchse unserer Regierung! Das sind verdammte Auswüchse auch insofern, als wir die Unternehmen in diesem Land bestrafen und sie hänseln – aber das sollte nicht sein!
Dann kommt noch etwas dazu: dass der Salzburger Landeshauptmann auf einmal sagt, das ist alles ein Skandal. – Jetzt wollen wir nur erwähnen: Seit wann ist der Finanzminister von der ÖVP? Seit wann sitzt die ÖVP in der Regierung? Seit wann könnte man all das beiseiteschaffen und wirklich beraten statt bestrafen? – Diese Politik des Bestrafens der Unternehmer in diesem Land muss ein für alle Mal aufhören, das muss beendet werden! (Beifall bei NEOS und FPÖ.)
Wir haben aus diesem Grund nicht nur bei Ihnen eine Nachfrage gestartet: Wie ist das mit den GPLA-Prüfungen bei der Gebietskrankenkasse? Wie ist das – und da haben wir auch den Finanzminister befragt, und wir werden in drei Monaten Bescheid wissen – im Finanzministerium? Gibt es da auch einen Erlass zur Eintreibung, welche Quote erfüllt werden muss?
Das möchten wir genau wissen, weil ich glaube, es gehören die Unternehmer in diesem Land nicht bestraft, sondern beraten. Und Sie haben da etwas anderes vor. (Beifall bei den NEOS.)
13.24
Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Zu Wort gemeldet ist die Frau Bundesminister. – Bitte.
13.25
Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz Mag. Beate Hartinger-Klein: Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Ich darf ein paar Dinge klarstellen.
Zuerst einmal, Herr Abgeordneter, lassen Sie mich klarstellen: Was ist eigentlich das Ziel des ArbeitnehmerInnenschutzes? – Das Ziel ist es, dass die Beschäftigten sicher und gesund arbeiten. Sie sollen so gesund, wie sie morgens in die Arbeit gehen, am Abend wieder nach Hause kommen und schließlich die Arbeitsfähigkeit ein ganzes Berufsleben lang erhalten. Es ist in beider Interesse, sowohl im Interesse der Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen als auch der MitarbeiterInnen, im Sinne des Erfolges für ein Unternehmen zu arbeiten.
HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite