Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung, 28. Februar 2018 / Seite 118

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Das macht Sinn, weil das Handelsgericht Wien über Jahre Erfahrung mit der Abwick­lung großer Massenverfahren hat. Daher ist es das richtige Gericht, bei dem man das einbringen sollte.

Gerichtet ist diese Feststellungsklage auf die Klärung von Rechts- und Tatfragen, die für sämtliche Geschädigte der Gruppe von Relevanz sind.

Das Einbringen der Klage – und das ist ein ganz wesentlicher Effekt – hemmt für sämt­liche österreichische Geschädigte – ich habe es schon gesagt, es sind 340 000 Perso­nen – die Verjährung dieser Ansprüche für die Dauer dieses Verfahrens. Und weil die­se Verjährung gehemmt ist, haben wir einen weiteren Effekt, nämlich den, dass der Be­klagte aus der Verzögerung des Verfahrens im Grunde keinen Vorteil ziehen kann. Da­her haben wir ein Anreizsystem, dass sehr rasch zu einem Vergleich verhandelt wer­den kann und wird.

Ein solcher Vergleich sollte aus meiner Sicht – und damit haben die Niederländer wirk­lich gute Erfahrungen gemacht – als ein Opt-out-Vergleich gestaltet sein. Das heißt, der erzielte Vergleich wird veröffentlicht und die Geschädigten können dann binnen einer bestimmten Frist erklären, dass sie sich aus dem Vergleich abmelden. Wer das nicht tut – und die Erfahrung in den Niederlanden zeigt, dass das die große, große Mehrheit ist –, wird von den Wirkungen erfasst, bekommt einen Teil seines Schadens ersetzt, kann aber dann nicht weiter gegen den Schädiger noch einmal vorgehen und mehr fordern.

Was sind die Vorteile dieses Verfahrens? Es gibt erstens eine Konzentration der Ver­fahren bei einem spezialisierten Gericht. Es gibt zweitens dadurch, dass wir es auf Verbände beziehungsweise ad hoc gegründete gemeinnützige Rechtsträger beschrän­ken, professionelle Kläger, die auch professionelle Unterstützung durch einen Prozess­finanzierer für die Tragung des Kostenrisikos dazunehmen können. Es gibt weiters die Geschädigten, die ihre Ansprüche nicht abtreten oder sich anmelden müssen und ins­besondere eben auch keine Kostenrisiken übernehmen müssen, und die Verjährung der Ansprüche für sämtliche Geschädigte ist gehemmt.

Ich glaube, wer österreichischen Geschädigten im Frühjahr 2018 verspricht, dass man alles tun wird, um gegen den VW-Konzern, der durch gewerbsmäßigen Betrug Behör­den und Konsumenten geschädigt hat, vorzugehen und den VKI beauftragt, entspre­chende Sammelklagen einzubringen, der muss auch die Bedingungen schaffen, damit das funktionieren kann. Meines Erachtens ist es völlig unmöglich, das mit der Sam­melklage nach österreichischem Recht bis zum September 2018 zu organisieren.

Daher fordere ich Sie, aber insbesondere eben auch die Regierungskoalition auf, mit uns gemeinsam dieses Verbandsmusterfeststellungsklagegesetz rasch auf den Weg zu bringen. Das kann, wenn wir es ordentlich behandeln und beraten, bis 1. Juni, 1. Ju­li in Kraft treten. Und das ist leistbar für den VKI, dass er rechtzeitig vor Septem­ber 2018, vor der Verjährung dieser Ansprüche die entsprechende Klage beim Han­delsgericht einbringt.

Ich glaube, dass es im Interesse der Regierung ist, dass wir Instrumente zur Verfügung stellen, die es ermöglichen, Versprechen, die MinisterInnen machen, auch wirklich um­zusetzen. Ich bitte daher um Ihre Zustimmung zu diesem Gesetz beziehungsweise vor allem um eine gemeinsame Beratung im Ausschuss und in der Folge um eine rechtzei­tige Beschlussfassung, um gegen den VW-Konzern effektiv vorgehen zu können. – Dan­ke schön. (Beifall bei der Liste Pilz.)

14.34


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Das war nahezu eine Punktlandung. Sie haben die Redezeit Ihrer Fraktion aufgebraucht.

Ich erteile nun Herrn Abgeordnetem Kühberger das Wort. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


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