Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung, 28. Februar 2018 / Seite 123

HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite

gereien, die immer wieder stattfinden, seien das irgendwelche Adressenverkaufsgesell­schaften oder Unternehmen, die ganz einfach Klumpert, und zwar wirklich wissend, produzieren – der Wert des einzelnen Stücks ist 10 Euro, das geht aber auf einen sehr, sehr breiten Markt, das kaufen Millionen – und damit kalkulieren, es passiert ihnen oh­nedies nichts. Wer von uns wünscht sich das wirklich?

Daher kann man wirklich nur einladen, meinetwegen auch während eines längeren Zeit­raums, aber ohne dass man immer sagt, ja wir diskutieren, wir diskutieren und verta­gen das, hier eine wirklich effiziente Lösung zu finden. Die Richtervereinigung und auch die Richter selbst rufen nach derartigen Konzentrationsmechanismen, nach denen man Verfahren zusammenführen kann, weil das natürlich auch in den Prozessen eine Er­leichterung für die Richter bedeuten würde. (Abg. Kassegger: Konzentration ist ein ge­fährliches Wort!)

Daher würde ich meinen, dass man vielleicht wirklich einen Schritt zurückgeht aus der Verbissenheit, wie wir sie in der Vergangenheit hatten. Kollegin Fürst bot da wirklich, das muss ich sagen, eine traumhafte Darstellung der Rechtsfrage. Gehen wir es noch einmal an und schauen wir, ob wir da nicht wirklich über die eigenen Schatten springen und uns vor allem von Voreingenommenheiten wie jener von den amerikanischen Ver­hältnissen befreien können, von denen, wenn man sie hinterfragt, ohnehin keiner weiß, was damit gemeint sein soll. Wenn man es einmal weiß, dann kann man ja das Ge­fürchtete mit legistischen Vorkehrungen auch verhindern. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Kolba.)

14.51


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Danke schön, Herr Abgeordneter.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Schnöll. – Bitte.

 


14.51.11

Abgeordneter Mag. Stefan Schnöll (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr ge­ehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Zu dieser Sachfrage ist für uns eines klar, dass natürlich jeder die Möglichkeit haben muss, sein Recht vor Gericht durchzusetzen. Das ist einmal ganz klar; dazu gibt es auch ein Bekenntnis im Regierungsprogramm. Aus meiner Sicht ist eines relevant, nämlich die effiziente und rasche Ausgestaltung der Verfahren, die wir in Österreich teilweise haben, teilweise nicht haben. Vor allem geht es um Großverfahren, bei denen wir eine kürzere Verfahrensdauer brauchen. Da könn­te vor allem, und das wäre das Interessante, das auch im Regierungsprogramm ange­sprochen worden ist, ein Fortschritt mit der elektronischen Aktenführung erreicht wer­den.

Ich kann mich selbst daran erinnern: Ich habe meine Gerichtspraxis bei der Staatsan­waltschaft in Wiener Neustadt gemacht und habe diese Aktenberge mit dem Einkaufs­wagerl durchs Gericht geschoben. Das sind unheimlich große Berge, wodurch die Ver­fahren auch verschleppt werden, und da könnte man auch Effizienz erreichen.

Vor allem sind natürlich die Staatsanwaltschaften mit diesen großen Datenmengen be­lastet, und durch eine IT-unterstützte Aufbereitung und Analyse solcher Datenmengen könnten vor allem im Ermittlungsverfahren erhebliche Beschleunigungen erreicht wer­den.

Ein wichtiger Punkt ist auch das Sachverständigen- und Dolmetscherwesen, das auch einen großen Teil dazu beiträgt, dass die Verfahren sehr umfangreich sind und lange dauern. Ich glaube, da tut man gut daran, wenn man da endlich eine Reform auf den Weg bringt.

Ein interessanter Punkt sind auch die Einführung einer neuen Wirtschaftsgerichtsbar­keit, den wir im Regierungsprogramm unter dem Primat der Verfahrensbeschleunigung


HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite