Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung, 28. Februar 2018 / Seite 122

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diese Richtung geht, denn eine Verunsicherung der Wirtschaft ist auf keinen Fall in un­serem Interesse und auch nicht im Sinne der Verbraucher.

Es geht in dieser Frage also einerseits darum, dass die berechtigten Interessen der Verbraucher an einer einfachen und gerechten Rechtsdurchsetzung gestärkt werden. Andererseits muss man ganz vorsichtig und mit Bedacht darauf schauen, dass die Si­tuation der Unternehmen nicht verschlechtert wird. Alles Nähere werden wir dann im Justizausschuss diskutieren. – Danke schön. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

14.46


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die De­batte ist geschlossen.

Ich weise den Antrag 82/A dem Justizausschuss zu.

14.47.148. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Dr. Johannes Jarolim, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Jurisdiktionsnorm, die Zivil­prozessordnung, das Gerichtsgebührengesetz, das Rechtsanwaltstarifgesetz, das Konsumentenschutzgesetz, das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wett­bewerb und das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz geändert werden (Gruppen­verfahrengesetz) (96/A)

 


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Wir gelangen nun zum 8. Punkt der Tagesord­nung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Ich erteile Herrn Abgeordnetem Jarolim das Wort. – Bitte sehr, Herr Abgeordneter.

 


14.47.47

Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (SPÖ): Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte Kollegin Fürst zu ihrer Rede gratulieren. Ich glaube, das wurde selten so profund zum Ausdruck gebracht. Es ist nun aber Tatsache, dass wir die Diskussion über die Sam­melklage, Musterklage, um die kollektive Rechtsdurchsetzung allgemeiner Ansprüche schon ewig lange führen. Mit dem Zugang, wie ihn Kollegin Fürst jetzt dargelegt hat, wären wir, glaube ich, relativ rasch bei einer sachlichen Lösung, um die es ja letztlich auch geht. (Beifall bei Abgeordneten der FPÖ sowie des Abg. Kolba.) – Der Applaus ist Kollegin Fürst gewidmet. (Der Redner selbst spendet auch Beifall.)

Im Grunde genommen geht es darum – wir erleben es ja immer wieder, zuletzt auch in der Angelegenheit VW –, dass wir eine Reihe von Rechtsfragen haben, die viele tref­fen. Das müssen nicht immer die größten Schäden sein, das können auch kleine Schä­den sein, bei denen man halt eine Hürde hat, die man relativ ungern überspringt, weil dahinter natürlich Kostenrisiken stehen. Ein derartiges Überlegen, derartige Verhältnis­se bevorzugen natürlich vielfach die schwarzen Schafe in der Industrie, und daher verstehe ich auch die ÖVP überhaupt nicht, die hier seit Jahren mauert, weil ja genau jene Industrieunternehmen, die die Leute eben nicht an der Nase herumführen, die sich nicht derartiger Praktiken bedienen, davon profitieren würden, dass es ein effekti­ves Mittel gegen diese schwarzen Schafe gibt. Das hat ja Kollege Kolba auch schon gesagt. Wenn wir hier eine Allianz der Vernunft zusammenbringen, dann sollten wir wirklich einen Schritt weiterkommen.

Ich kann diese unsäglichen Hinweise – ich weiß nicht, wer das da herumerzählt – auf amerikanische Verhältnisse schon nicht mehr hören. Kolleginnen und Kollegen! Es liegt an uns, die Gesetze so zu gestalten, dass wir keine amerikanischen Verhältnisse haben; das will auch keiner hier im Land. Was wir jedoch nicht wollen, ist, dass Betrü-


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