Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung, 28. Februar 2018 / Seite 125

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bestimmen sollen. Ein Vorgehen, wie es diese Regierung an den Tag legt, lehne ich ab, denn es kann nicht sein, dass sich die Regierung den unabhängigen VKI unter den Nagel reißen will. Die Regierung hat auch in dieser Frage die Interessen der Wirtschaft im Auge und nicht die Interessen der Menschen. (Präsident Sobotka übernimmt den Vorsitz.)

Nun zum Gruppenverfahren: Es geht darum, dass es in Massenschadensfällen wie zum Beispiel dem berühmten VW-Abgasskandal viele einzelne Geschädigte gibt, die einem mächtigen Schädiger gegenüberstehen und die natürlich alle dasselbe Problem haben. Viele Betroffene scheuen wegen der hohen Kosten den Weg vor Gericht, denn die derzeitige Gesetzeslage ermöglicht ja nur, einzeln zu klagen. Risken wie Kosten, teure Gutachten und dergleichen hindern natürlich viele oder machen viele unsicher, und die gehen dann nicht vor Gericht und klagen nicht. Das Thema Sammelklage ist ein Thema, das wir schon seit Langem betreiben, aber, meine Damen und Herren, das scheiterte bis dato am Veto der ÖVP, und damit sind (in Richtung ÖVP) Sie verant­wortlich, dass vielen Menschen die Möglichkeit genommen wurde, zu ihrem Recht zu kommen.

Warum ist dieser Gesetzentwurf der SPÖ nun so wichtig? – Weil das vorliegende Gruppenverfahrengesetz nur Vorteile bringt. Konsumentinnen und Konsumenten wird zu ihrem Recht verholfen, das Prozessrisiko wird von einem auf mehrere Kläger ver­teilt. Auch kleinere Schäden können daher natürlich einfacher eingeklagt werden, aber auch Unternehmer sollen vor unlauteren Methoden ihrer Mitbewerber geschützt wer­den. Und last, but not least wird dadurch auch die Justiz entlastet. Durch die Einfüh­rung des Gruppenverfahrengesetzes können Musterprozesse geführt werden, ohne dass den Menschen Geld verloren geht. Das ist für unsere Konsumentinnen und Kon­sumenten ein großer Schritt zur Rechtssicherheit vor Gericht.

Ich glaube, dass das ein sehr guter Gesetzesvorschlag ist, sehr geschätzte Damen und Herren, der hoffentlich eine große Zustimmung in diesem Haus bekommen wird, denn es ist Zeit, dieses Gesetz, das den Staat nichts kostet, von dem die Menschen nur profitieren, endlich zu beschließen. Es wäre höchst an der Zeit. (Beifall bei der SPÖ.)

14.58


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich darf Herrn Abgeordneten Ragger fragen: Sie haben jetzt noch 2 Minuten Zeit, um Ihre Rede zu beginnen. (Abg. Ragger: Ich bin in eineinhalb Minuten fertig!) – In eineinhalb Minuten. Dann sage ich herzlichen Dank. – Bitte.

 


14.58.39

Abgeordneter Mag. Christian Ragger (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Ge­schätzte Frau Ministerin! Liebe Kollegen! Ich halte es für einen Abwägungsprozess, und wir werden uns das im Ausschuss sehr genau anschauen müssen. Einerseits ist mir aus der Praxis klar: Wenn wir uns die Bestimmungen in § 187 ZPO fortfolgend an­schauen, dann ist klar, dass Zusammenlegungen von einzelnen Parteien wie auch im­mer auf der klagenden oder beklagten Seite vonstattengehen können. Aber anderer­seits ist es auch ein großes Risiko, Massenverfahren anzustrengen, die letztendlich dazu führen, dass wir eine unausgeglichene Vorgehensweise beziehungsweise im Be­reich des Gerichts einen unausgeglichenen Zugang haben. Daher bin ich absolut der Überzeugung, dass wir dieses Gruppenverfahren durchaus brauchen, wir es uns aber auch im Regelungsinhalt genauestens anschauen müssen, sodass es nicht zu einer überbordenden, einseitigen Klärung der Mächtigeren, die in einem Gerichtssaal mittler­weile auftreten, kommen kann.

Daher: Wir haben viele Instrumente gesetzt, und wir haben zuvor auch schon über das Gerichtsverfahren, nämlich über die Gerichtsgebühren, gesprochen. Wir verändern in


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