Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung, 28. Februar 2018 / Seite 151

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Ich glaube aber auch, dass die Gastronomen überzeugen sollte, was die Mediziner zu der Frage des Passivrauchens zu sagen haben. Wir haben heute schon viele Zahlen gehört, und wenn Sie sich im Moment jetzt in der Diskussion über das Volksbegehren die Stellungnahmen verschiedenster angesehener Ärzte, angesehener - - (Abg. Gude­nus: Die selber rauchen!) – Ja, die rauchen selber, aber nicht im Lokal. (Abg. Rosen­kranz: Im Krankenhaus! In den illegalen Raucherstüberln im Krankenhaus!) Also für die Zuseher vor den Fernsehbildschirmen: Das ist wieder der Abgeordnete Rosen­kranz, der da aus der ersten Reihe besonders gerne mit mir in den Dialog tritt. (Heiter­keit bei der FPÖ.) Das ist sehr schön von ihm, das können wir dann auch weiter fort­setzen.

Das, was ich jetzt zitieren möchte, ist zum Beispiel eine Stellungnahme von Herrn Pe­ter Schenk, dem Präsidenten der Österreichischen Gesellschaft für Pneumologie.

„Rauchverbote“ – sagt er – „führen zu einem Rückgang des Rauchens sowohl in der Gesamtbevölkerung als auch im kritischen Jugendalter. [...] beginnen weniger Men­schen zu rauchen und mehr Menschen geben ihre Sucht auf. Dadurch entstehen weni­ger Lungenkrebs- und COPD-Neuerkrankungen sowie Herz-Kreislauferkrankungen.“

Das geht so weiter. Sie können solche Stellungnahmen auch von Onkologen hören und so weiter. Also ich meine, man braucht nicht darüber zu diskutieren, dass es wich­tig ist, vor dem Passivrauchen zu schützen.

Wenn Sie jetzt betonen, dass Sie neue Jugendschutzbestimmungen festlegen, und meinen, diesen Ihren Initiativantrag, den Sie eingebracht haben, damit irgendwie legiti­mieren zu können, dann muss ich Ihnen sagen, wenn man sich die Jugendschutzmaß­nahmen anschaut, zum Beispiel was den Alkohol betrifft, dann muss man festhalten, die sind löchrig und nicht wirklich greifend. (Zwischenrufe bei der FPÖ.) Man braucht sich nur vorzustellen, was denn bitte ein 17-, 18-Jähriger machen wird, wenn er in ei­nem Lokal ist und seine Freunde im Raucherzimmer sitzen. Er setzt sich dazu, das ist doch ganz klar!

Also diese papierenen Schutzvorschriften, die Sie vorhaben, geben Sie ja nur vor, da­mit Sie Ihre Initiative, die ausschließlich darauf hinausläuft, ein schon beschlossenes Rauchverbot zu kippen, vielleicht legitimieren können.

Wenn die ÖVP – und das war für mich wirklich eine Überraschung –, wenn die Frau Umweltministerin Köstinger – ich halte sehr viel von ihr – erklären, sie müssen da aus Pakttreue mitstimmen, und wenn Pakttreue tatsächlich über die Frage der Gesundheit der österreichischen Staatsbürger, der Mitbürger gestellt wird, wenn Pakttreue über das gestellt wird, was in einem Volksbegehren ganz offensichtlich eine sehr breite Un­terstützung findet (Abg. Belakowitsch: Das wissen wir noch nicht! Es gibt noch kein Volksbegehren!), dann ist das, meine Damen und Herren von der ÖVP, schlicht und einfach jämmerlich. (Beifall bei der Liste Pilz und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Wenn Sie Ihren Abgeordneten wirklich einräumen wollen, dass sie frei und nach ihrem Gewissen abstimmen können, dann sollten Sie – und darauf können Sie sich vorberei­ten, ich glaube, das wäre ein klares Zeichen – eine namentliche und eine geheime Ab­stimmung zulassen. Dann schauen wir uns an, wie Ihre Abgeordneten abstimmen, wenn sie vom Klubzwang befreit sind.

Ich bitte insbesondere die ZuseherInnen, sich durch die Diskussionen über Volksbe­gehren, Volksbefragung, Volksabstimmung, die wir hier führen, nicht verwirren zu las­sen. Im Moment kann man in den Gemeindeämtern eine Unterstützungserklärung für das Volksbegehren abgeben, und wenn dieses Volksbegehren eine entsprechend star­ke Unterstützung erhält, dann, davon bin ich überzeugt, werden sich die Regierungs­fraktionen nicht trauen, diese Regelung, die sie jetzt hier vorgelegt haben, wirklich durchzuziehen.

 


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