Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung, 28. Februar 2018 / Seite 153

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standen ist und vom Schweizer Modell gesprochen hat, davon, dass 250 000 Unter­schriften reichen müssen, um eine direktdemokratische Volksabstimmung abzuhalten. Und wie schaut es jetzt aus? Wie schaut jetzt das Motto der FPÖ aus? – Direkte Demokratie ja, aber nur wenn es ihr passt; ansonsten kommt sie nicht in Frage. (Abg. Schimanek: Aber geh! Ceta haben wir voll unterstützt!) All das, was man zuletzt von der FPÖ zu hören bekommen hat, zeigt ja, dass Ihnen die Meinung der Bevölkerung egal ist.

Welche Argumente hat nun die FPÖ gegen das Rauchverbot? – Das Rauchverbot wür­de Tausende Arbeitsplätze in der Gastronomie und die österreichische Wirtshauskultur gefährden. Sie will keine wirtschafts-, gastronomie- und bürgerfeindliche Zwangsver­ordnung, wie sie laut Strache – das waren seine Aussagen – in Bayern eingeführt wurde.

Meine Damen und Herren! Wie schaut es jetzt tatsächlich in Bayern aus? – In Bayern erfährt die Zustimmung zum Rauchverbot ein Allzeithoch. Vier von fünf Bayern loben das Verbot, auch mehr als die Hälfte der Raucher und neun von zehn jungen Erwach­senen befürworten die Umsetzung des Rauchverbots. Das besagt eine Umfrage des GfK; hochaktuell, die hält. Von Umsatzeinbußen, wie immer behauptet wurde, wisse man – so das Ergebnis der Umfrage – in Bayern nichts. Im Gegenteil, die Umsätze sanken nach der Einführung des Rauchverbots nicht, sondern sie stiegen danach so­gar an. Das heißt, alle Argumente, die inzwischen von Herrn Strache gekommen sind, sind Argumente, die einfach nicht mehr passen.

Es gibt aber noch weitere Scheinargumente, die Herr Strache ins Treffen führt. In Be­zug auf die Beschäftigten argumentiert er beispielsweise in der „Presse“ wortwörtlich – ich zitiere –:

„[...] Arbeitnehmer in der Gastronomie hätten sich ja frei für diesen Arbeitsplatz ent­schieden [...] Beeinträchtigungen durch Staub oder andere unangenehme Dinge kä­men aber auch in anderen Berufen vor, etwa in der Stahlindustrie oder bei Zahntech­nikern [...]. Die belasteten Arbeitnehmer könnten etwa eine Zulage bekommen.“

Herr Strache, gut, dass Sie heute hier sind, denn ich muss Ihnen sagen, Sie waren vermutlich das letzte Mal vor 30 Jahren oder noch nie an Arbeitsplätzen in der Stahl­industrie, und als Zahntechniker sind Sie auch schon lange nicht mehr beschäftigt, sonst müssten Sie wissen, es ist in der Stahlindustrie undenkbar, dass Beschäftigte, die Belastungen durch Staub oder andere Dinge ausgesetzt sind, ohne entsprechende Schutzmaßnahmen wie zum Beispiel Schutzmasken mit den dazugehörigen Filtern ihre Arbeit verrichten dürfen. Von den Beschäftigten in der Gastronomie verlangen Sie das aber und wollen sie wegen dieser Gesundheitsgefährdung mit Zulagen abspeisen. Diese Menschen dürften Ihnen wirklich egal sein, denn Sie sagen, sie entscheiden sich frei für diesen Arbeitsplatz mit massiven gesundheitlichen Belastungen, sie entschei­den sich wohl wissend, dass sie erkranken können und eine verkürzte Lebenserwar­tung haben. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ.)

Eines, meine Damen und Herren, kann ich Ihnen dazu schon sagen: Diese Jobs wer­den nicht angenommen, weil sie so super sind, sondern weil die Betreffenden keinen anderen finden. Ich möchte schon die Reaktion eines Gastwirts sehen, wenn ein Kellner, der bei ihm beschäftigt ist, erklärt, dass er im Raucherbereich nicht serviert, dass er im Raucherbereich nicht abkassiert, weil das gesundheitsschädigend ist. – Die­ser Kellner hat den Job dort gehabt, der ist weg!

Wenn ich an die Verordnung, die heute hier immer wieder zitiert wird, denke oder an das Gesetz, daran, was Sie die Jugendlichen betreffend alles gesagt haben, dann muss ich sagen: Es ist in Bezug auf die Jugendlichen nichts im Gesetz festgeschrie­ben, sondern Sie wollen das durch Verordnungen regeln. Sie schreiben nichts im Ge­setz fest, sondern Sie wollen das durch Verordnungen festlegen, gesetzliche Regelun­gen gibt es nicht.

 


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